Börsenmakler

Im deutschsprachigen Raum steht die Bezeichnung Börsenmakler, oder auch nur Makler, offiziell Börsenhändler, für einen Vermittler, der an der Börse Effektengeschäfte ausführt.

Börsenmakler können für sich selbst oder für andere mit Wertpapieren und Werten sowie mit deren Derivaten, z. B. Optionen oder Futures an der Börse handeln. Börsenmakler sind Handelsmakler, also Kaufleute, die gewerbsmäßige Gegenstände des Handelsverkehrs vermitteln. Als solcher dient er nicht nur einer, sondern beiden Parteien und ist zur Neutralität verpflichtet. Der Börsenmakler vermittelt den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Waren und erhält für seine Tätigkeit eine Provision. Die Zulassung zu diesem Beruf erfolgt durch den Börsenvorstand und ist an strenge Kriterien gebunden.

Börsenmakler nutzen bei Wertpapierkäufen Preis-, Kurs- oder Zinsschwankungen, um möglichst gute Gewinne zu erzielen oder die Zahlungsfähigkeit bzw. die Beschaffung von Finanzierungsmitteln zu sichern und zu steuern. Dafür beobachten und analysieren sie den Wertpapiermarkt. Sie erstellen Analysen und Berichte zu einzelnen Themen, Unternehmen oder Branchen, geben Empfehlungen zu Wertpapieren, entwickeln Handelsstrategien und versuchen, diese umzusetzen. Sie wickeln Transaktionen selbständig ab, sind jedoch verpflichtet, mit Auftraggebern getroffene Vereinbarungen und Rahmenbedingungen einzuhalten.

Die Handelserlaubnis kann ausgesetzt oder widerrufen werden, wenn sich Zweifel an der korrekten Ausübung des Berufes ergeben – z. B. Insidergeschäfte – und sich der Geschäftssitz außerhalb der EU befindet.

Als nach dem deutschen Börsengesetz zugelassene Skontroführer können sie mit der Feststellung der Börsenpreise an einer Wertpapierbörse betraut sein.[1]

Seit dem 3. deutschen Finanzmarktförderungsgesetz 1998 wird in Deutschland nicht mehr zwischen amtlichen und freien Börsenmaklern unterschieden. Vielmehr gibt es jetzt Börsenhändler, die nur mit Effekten handeln, und Skontroführern, die Kurse stellen. Dabei können Skontroführer sowohl amtliche als auch Wertpapiere des geregelten Marktes und des Freiverkehrs betreuen. Der Grund für den Übergang liegt unter anderem in der Überwachung und Reglementierung des Börsenbetriebs durch die Handelsüberwachungsstelle der Börse (HÜSt), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Börsenbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Die Bezeichnung “Börsenmakler” wird wegen der Geläufigkeit jedoch beibehalten.

Siehe auch

Quelle: Seite „Börsenmakler“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 27. September 2017, 08:54 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=B%C3%B6rsenmakler&oldid=169468323 (Abgerufen: 1. Januar 2018, 15:14 UTC)

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