Bargeld

Bargeld ist Geld (Zahlungsmittel) in körperlicher Form, also Münzen und Banknoten, und dient dem Austausch von Gütern.

Allgemeines

Bargeld ist in den meisten Staaten ein gesetzliches Zahlungsmittel. Es wird von den Zentralbanken der Staaten oder Staatengemeinschaften mit eigener Währung geschaffen und über Geschäftsbanken in Umlauf gebracht. Im Gegensatz zu Buchgeld kann der Fluss des Bargeldes nicht im Detail beobachtet und kontrolliert werden. Das ist der Grund, warum kriminelle Transaktionen wie Schwarzarbeit oder sonstige Schattenwirtschaft häufig mit Bargeld abgegolten werden, weil der jeweilige Inhaber von Bargeld nicht zurückverfolgt werden kann und Belege wie Rechnungen oder Quittungen üblicherweise nicht ausgestellt werden. Andererseits bietet Bargeld dem Konsumenten eine Möglichkeit, die Vertraulichkeit seines Kaufverhaltens selbst durchzusetzen, ohne auf Datenschutzzusagen elektronischer Zahlungsdienstleister angewiesen zu sein. Im Gegensatz zu elektronischen Zahlungsformen ermöglicht Bargeld Zahlungsvorgänge auch bei einem Zusammenbruch der Stromversorgung. Die Hortungsmöglichkeit von Bargeld erschwert der Politik und der Finanzwirtschaft die Durchsetzung negativer Zinssätze,[1] macht aber Negativzinsen nicht unmöglich.

Motive der Bargeldhaltung

In der Wirtschaftstheorie (nach J. M. Keynes) wird die Kassenhaltung von Bargeld (insbesondere von Sichteinlagen) grob auf drei Motive zurückgeführt:[2]

Das Transaktionsmotiv deckt den Bedarf für Geschäfte der Wirtschaftssubjekte, das Vorsichtsmotiv dient der Geldhaltung für Liquiditätszwecke, und das Spekulationsmotiv ergibt sich Keynes zufolge aus der Ungewissheit über die künftige Zinsentwicklung und betrifft die Geldanlage.

Beim bargeldlosen Zahlungsverkehr findet neben der Dokumentation der Zahlung selbst in der Regel auch eine Verknüpfung der Personalien des Zahlenden mit den Daten des Zahlungsempfängers statt. Dies ermöglicht eine genaue Nachvollziehbarkeit des Zahlungsvorgangs für den Zahlenden und den Zahlungsempfänger, birgt allerdings auch ein Missbrauchspotenzial durch eventuelle Dritte. Die stetige Zunahme der Digitalisierung führt unter anderem auch zu einer zunehmenden Digitalisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und deren Dokumentation. Da diese digitale Dokumentation in der Regel zentralisierter abläuft als vorher, steigt das Missbrauchspotential. Die eigentlichen Geldfunktionen werden deshalb beim Bargeld um die Anonymitätsfunktion erweitert.[3]

Bargeldumlauf

Der Bargeldumlauf ist mikroökonomisch Teil des gesamten Zentralbankgeldbestandes einer Volkswirtschaft und setzt sich aus den in Umlauf befindlichen Banknoten und Münzen zusammen. Höhe und Zeitpunkt des Bargeldumlaufs hängen von der Verkehrssitte, dem Zahlungsverhalten, dem Vertrauen in das Bankensystem und der Zahlungstechnik des Nichtbankensektors ab,[4] können jedoch durch die Zentralbank nicht beeinflusst werden. Die Bargeldversorgung wird durch die Kreditinstitute sichergestellt, die das Bargeld bei der Zentralbank zu Lasten ihrer Zentralbankguthaben beschaffen. Solche Bargeldanforderungen der Banken sind aus Bilanzsicht einer Zentralbank somit ein Passivtausch (geringere Sichteinlagen von Kreditinstituten, dafür höhere Banknoten in Umlauf). Jede Veränderung des Bargeldumlaufs führt somit zu direkten Liquiditätsveränderungen im Bankensektor.

Der Bargeldumlauf ist von starken saisonalen Schwankungen geprägt. Lohn- und Gehaltszahlungstermine, Steuerzahlungstermine oder die Reisezeit führen zu statistisch wahrnehmbaren Erhöhungen des Bargeldumlaufs, auf die sich die Kreditinstitute vorbereiten.[5] Da Bargeldbestände bei Kreditinstituten nicht zinsbringend sind und zudem zu Sicherheitsproblemen (Bankraub) führen können, halten die Banken im Regelfall nur sehr geringe Bargeldbestände vor. Sie sind deshalb gezwungen, in Zeiten höherer Bargeldanforderungen die Zentralbank einzuschalten. Deshalb wird der Bargeldumlauf nur dann nicht verändert, wenn die Banken Bargeld aus ihrem eigenen Kassenbestand an ihre Bankkunden abgeben oder Bargeldeinzahlungen von ihren Kunden in ihren Eigenbestand nehmen.[6]

Geldmenge

Gemeinsam mit den Sichteinlagen SE und dem Zentralbankgeld ZBG bildet Bargeld BG die Geldmenge M1:

M1 = ZBG + BG + SE {\displaystyle {\mbox{M1}}={{\mbox{ZBG}}\;+\;{\mbox{BG}}\;+\;{\mbox{SE}}}}

Das Aggregat der Geldmenge beinhaltet also auch die Bargeldbestände. Erhöht sich der Bargeldbestand, so erhöht sich – unter sonst gleichbleibenden Bedingungen (ceteris paribus) – die Geldmenge und umgekehrt. Das Bargeldaggregat beeinflusst auch die Geldschöpfungsfähigkeit der Kreditinstitute, die bei steigendem Bargeldumlauf eingeschränkt wird.[7]

Die Zentralbankgeldmenge ZBG wiederum ist die Summe aus Bargeldumlauf BG und den Mindestreserven MR der Kreditinstitute

ZBG = BG + MR {\displaystyle {\mbox{ZBG}}={{\mbox{BG}}\;+\;{\mbox{MR}}}}

Das Aggregat der Zentralbankmenge setzt sich aus Teilaggregaten zusammen, die die Banken weder selbst schaffen noch beeinflussen können.[8]

Bargeldquote nennt man den Bargeldumlauf im Verhältnis zu einer Stromgröße (z. B. Bruttoinlandsprodukt) oder als Anteil einer Bestandsgröße (z. B. Geldmenge, Finanzvermögen). Sie macht Aussagen über das (Bar-)Zahlungsverhalten in einer Volkswirtschaft. In Ländern wie den Vereinigten Staaten steigt durch die zunehmende Verwendung von Debit- und Kreditkarten die Menge des im Umlauf befindlichen Bargelds langsamer als in Ländern mit hoher Barzahlungsquote, was zu einer eher sinkenden oder konstant bleibenden Bargeldquote führt.

Die Geldmenge in Bargeld ist in den industriellen Volkswirtschaften weit geringer als das Giralgeld (Buchgeld).

Zahlungsverhalten

Als Zahlungsverhalten gilt die Nutzung der verschiedenen Zahlungsmittel durch die Wirtschaftssubjekte.

Deutschland

In Deutschland zahlen Bürger am liebsten mit Bargeld, allerdings mit fallender Tendenz. 2014 wurden 53,2 % der Umsätze oder 79,1 % aller Transaktionen bar beglichen,[9] 2008 waren es noch 57,9 % der Umsätze und 82,5 % der Transaktionen.[9] Bei den unbaren Zahlungsinstrumenten hat die Girocard (die frühere ec-Karte) die Favoritenrolle deutlich vor der Kreditkarte. Sie wurde 2014 bei 30 %[9] (2011: 28,4 %, 2008: 25,5 %) der Gesamtausgaben eingesetzt, der Anteil der Überweisungen lag bei 8,2 % (8,9 %), gefolgt von der Kreditkarte, deren Anteil sich auf 7,4 % verdoppelt hat (3,6 %).[10] Andere Zahlungsinstrumente spielen praktisch keine Rolle. Der Schwellenbetrag, bei dem der Verbraucher von der Barzahlung auf unbare Zahlung umstellt, liegt der Studie zufolge zwischen 20 und 50 €, ab 100 € überwiegt die girocard.[11] Im Einzelhandelsumsatz lag der Barzahlungsanteil 2015 bei 52,4 %, gefolgt von Girocard/EC-cash (23,2 %), EC-Lastschrift (14,2 %) oder Kreditkarte (5,7 %).[12] Die höchste Barzahlungsquote weisen Kneipen, Cafés und Schnellrestaurants auf; hier wird zu 96 % bar bezahlt.

Laut Angaben der Deutschen Bundesbank führen Deutsche durchschnittlich 103 Euro Bargeld mit sich.[13]

Die Kosten, die im Einzelhandel durch die Bargeldverwendung entstehen, werden auf 0,08 bis 0,2 % des Umsatzes geschätzt.[14][15] In Belgien und den Niederlanden belaufen sich die Bargeldkosten auf etwa 0,91 % des Bruttoinlandsprodukts und stehen damit für drei Viertel der gesamten Kosten für die Bezahlabwicklung.[16]

Diskutierte Abschaffung des Bargelds

Über eine Abschaffung des Bargelds wird auch in Deutschland immer wieder diskutiert. Die Deutsche Bank warnt in einer Studie – im Kontext der diskutierten Abschaffung des 500-Euro-Scheins – vor den möglichen Folgen der vollständigen Abschaffung aller Münzen und Banknoten und damit des Bargeldes.[17] Eine Abschaffung des Bargeldes würde einen unbegrenzten Zugriff auf das Geld der Bürger seitens der Bank bedeuten und somit die Freiheit der Bürger massiv einschränken.[1][18] Die Abschaffung des Bargelds wäre viel mehr als nur ein technischer Vorgang, vielmehr kann es laut Experten der Deutschen Bank zu „[…] einem Vertrauensverlust der Öffentlichkeit in den Euro und in das gesamte Finanzsystem kommen.“ Weiterhin kommt der Chef der Deutschen Bank zu dem Schluss, dass es mit großer Wahrscheinlichkeit in 10 Jahren kein Bargeld mehr geben werde.[19][17] Der deutsche Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger äußerte sich zur diskutierten Abschaffung des Bargelds in Deutschland wie folgt: „Wer das Bargeld abschafft, schafft die Freiheit ab.“[19]

Dagegen wenden Befürworter der Abschaffung des Bargelds, wie etwa der Ökonom und „WirtschaftsweisePeter Bofinger ein, dass bei den heutigen technischen Möglichkeiten das Bargeld einen „Anachronismus“ darstellen würde.[20] Mit der Abschaffung könnten die „Märkte für Schwarzarbeit und Drogen ausgetrocknet werden“. Zudem hätten es die Notenbanken wie die Europäische Zentralbank einfacher, ihre Geldpolitik durchzusetzen und damit die Wirtschaft zu unterstützen. Der Ökonom Larry Summers hält die Bargeldabschaffung unabhängig von der Weltwirtschaftskrise ab 2007 für notwendig, weil „trotz niedriger Zinsen mehr Geld gespart wird, als die Banken als Kredite vergeben. Ausgleichen würden sich Angebot und Nachfrage nur bei einem Zinssatz von minus vier bis fünf Prozent. Erst dann würden die riesigen Ersparnisse der Bürger von den Konten weg in private und staatliche Investitionen gelenkt“.[21]

International

In Österreich dominiert weiterhin das Bargeld die Zahlungsmittellandschaft, denn 65 % des Volumens und 82 % aller Transaktionen wurden 2011 einer Umfrage zufolge in bar abgewickelt.[22] In der Schweiz hingegen nimmt der Bargeldanteil deutlich ab.[23] Betrug dort der Bargeldanteil im Jahre 1990 noch 90 %, so lag er 2014 bei 60 %. Führend im bargeldlosen Zahlungsverhalten in Europa ist Schweden, wo im Einzelhandel 95 % aller Geschäfte bargeldlos abgewickelt werden, in Großbritannien erfolgten 62 % aller Transaktionen 2014 bargeldlos.[24] In den Vereinigten Staaten entwickelte sich der Zahlungsverkehr nach der Finanzkrise ab 2007 von einem vorrangig kreditkartenbasierten bargeldlosen zu einem Debitkartenmarkt.[25] Hier liegt der Bargeldanteil nur bei 23 % (Umsatz) bzw. 46 % bei Transaktionen.[26] In Indien wird teilweise mit drastischen Schritten versucht, die Verwendung von Bargeld einzuschränken. Dazu gehörte 2016 die überraschende Ungültigerklärung der beiden populärsten Rupien-Geldscheine, womit über Nacht 86 Prozent des Bargeldes de facto zu Papiermüll wurden.[27]

Rechtsfragen

Vor 1915 war in Deutschland der Bargeldbegriff nur der Kurantmünze vorbehalten.

Bei der Barzahlung werden gesetzliche Zahlungsmittel der geschuldeten Währung im Nominalwert der Höhe der Geldschuld vom Schuldner gemäß § 929 BGB an den Gläubiger übereignet. Diese Barzahlung ist nach traditionellem Verständnis die „eigentlich“ geschuldete Leistung des Geldschuldners und führt mit Eigentumserwerb an den übereigneten Zahlungsmitteln zur Erfüllung der Geldschuld.[28]

Bargeld besitzt die höchste Verkehrsfähigkeit aller beweglichen Sachen, da es generell gesetzlich als Zahlungsmittel zugelassen ist. Während ein gutgläubiger Erwerb von gestohlenen, verlorengegangenen oder abhanden gekommenen Sachen nach § 935 Abs. 1 BGB nicht möglich ist, gelten diese Einschränkungen nicht für Geld und Inhaberpapiere (§ 935 Abs. 2 BGB). Demnach ist es möglich, Eigentum auch an gestohlenem Bargeld zu erlangen, wenn dabei der Erwerber im guten Glauben ist.

In Art. 128 Abs. 1 AEUV wird bestimmt, dass die Europäische Zentralbank das ausschließliche Recht hat, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu genehmigen und zusammen mit den nationalen Zentralbanken zur Ausgabe dieser Banknoten berechtigt ist. Die Delegation des Ausgaberechts an die Deutsche Bundesbank findet sich in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG wieder. Die Ausgabe von Euro-Münzen obliegt den Mitgliedsstaaten (Art. 128 Abs. 2 AEUV). Die ausgegebenen Euro-Banknoten sind das einzige unbegrenzte gesetzliche Zahlungsmittel und werden auf der Passivseite der Zentralbank-Bilanz ausgewiesen. Das verdeutlicht, dass Banknoten eine Forderung an das Zentralbanksystem darstellen.[29]

Für den Gläubiger ist in allen Staaten mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel ein Annahmezwang verbunden (man spricht auch von Annahmepflicht oder schuldbefreiendem Annahmezwang). Er muss EU-weit Eurobanknoten als Erfüllung seiner Geldforderung akzeptieren, da „die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten die einzigen Banknoten sind, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten“ (Art. 128 Abs. 1 Satz 3 AEUV). Bei Euro- und Centmünzen ist die Annahmepflicht auf maximal 50 Münzen beschränkt.[30] Nach Art. 11 Satz 3 dieser EG-Verordnung ist „mit Ausnahme der ausgebenden Behörde (…) niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen“.

Bilanzierung

Bargeld ist ein Vermögenswert, der nach deutschem Handelsrecht auf der Aktivseite der Bilanz zu berücksichtigen ist. Bei der Bilanzierung ist nach § 266 Abs. 2 B IV HGB Bargeld in der Bilanzposition Kassenbestand auszuweisen. Hierin sind auch Sorten, also alle gesetzlichen Zahlungsmittel aus dem Ausland, zu bilanzieren. Die Bilanzierung nach den International Financial Reporting Standards erfasst den Kassenbestand in der Position „cash and cash equivalents“ (IAS 1.66).

Siehe auch

Weblinks

 Wiktionary: Bargeld – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

 

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bargeld aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

 

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