Stromspeicher

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Virtuelles Kraftwerk

Ein virtuelles Kraftwerk ist eine Zusammenschaltung von dezentralen Stromerzeugungseinheiten, wie zum Beispiel Photovoltaikanlagen, Wasserkraftwerken, Biogas-, Windenergieanlagen und Blockheizkraftwerken zu einem Verbund. Dieser Verbund stellt elektrische Leistung verlässlich bereit und kann damit dargebotsunabhängige Leistung aus Großkraftwerken ersetzen.

Der Begriff Virtuelles Kraftwerk bezieht sich auf den Zusammenschluss mehrerer Standorte – aber nicht darauf, dass durch sie kein Strom erzeugt würde. Andere gebräuchliche Begriffe sind Kombikraftwerk, Schwarmkraftwerk und DEA-Cluster (= Cluster aus Dezentralen Erzeugungsanlagen). Ein wichtiger Aspekt von virtuellen Kraftwerken ist die Vermarktung des Stroms sowie die Bereitstellung von Systemdienstleistung aus einem Verbund kleiner dezentraler Anlagen.[1]

Ein virtuelles Kraftwerk aus vielen Einzelanlagen

Virtuelle Kraftwerke sind mit Kosten für Kommunikation und den Aufwand der zentralen Steuerung verbunden. Unter dem Schlagwort virtuelles Kraftwerk werden sowohl Visionen einer künftigen Stromversorgung wie auch bereits bestehende Geschäftsmodelle verbunden.

Generatorverbund

Werden Generatorverbünde und Lastverbünde zusammengeschaltet, kann eine intelligente Steuerung zunächst versuchen, Leistungsspitzen durch Laststeuerung auf der Abnehmerseite möglichst auszugleichen, um dann den verbleibenden Leistungsbedarf kostengünstig aus dem Angebot der angeschlossenen Generatorverbünde zu decken.

Virtuelle Kraftwerke nutzen Synergien, die durch die Zusammenschaltung von Einzelkraftwerken möglich werden. Zur Lastverteilung können weitere Erzeuger zugeschaltet werden, sobald Spitzenlasten auftreten, die ein einzelnes Kraftwerk überfordern würden. Nachteile, die aus einem speziellen Standort oder dem wechselhaften Wetter erwachsen, können kompensiert werden. Grundlastkraftwerke wie z. B. Kern- und Braunkohlekraftwerke fährt man aus wirtschaftlichen Gründen bei Nacht nicht herunter, deshalb ist die Zwischenspeicherung des Nachtstroms in Speicherkraftwerken heute schon Stand der Technik.

Kombiniert man beispielsweise einen Windpark, ein photovoltaisches Kraftwerk und einen Energiespeicher, etwa ein Pumpspeicherkraftwerk, zu einem virtuellen Kraftwerk, so kann das Solarkraftwerk einspringen, wenn Flaute herrscht. Scheint keine Sonne, kann das Windkraftwerk liefern. Scheint die Sonne und es weht Wind, kann überschüssige Energie im Pumpspeicher eingespeist werden. Weht kein Wind und scheint keine Sonne, liefert das Pumpspeicherwerk die Energie zurück. Je mehr Kraftwerke und Kraftwerkstypen kombiniert werden, desto höher ist der Synergieeffekt und damit die Gesamteffizienz des virtuellen Kraftwerkes.

Situation in Deutschland

Direktvermarktung

Ein bereits bestehendes Geschäftsmodell in diesem Sinne sind die Dienstleister für die Direktvermarktung von EEG-Anlagen d. h. von Wind-, Solar-, Geothermie-, Biomasse- und anderen Kraftwerken, die Anspruch auf eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben.

Hintergrund

Die Regelungen des EEG sehen vor, dass solche Anlagen am Spotmarkt vermarktet werden. Die Anlagenbetreiber haben zusätzlich zu den Erlösen am Spotmarkt Anspruch auf einen Zuschlag, der die Differenz zwischen dem Spotmarkterlös einer durchschnittlichen Anlage der betreffenden Kategorie und einem festgelegten Garantiepreis für diese Anlagenkategorie ausgleicht (Marktprämie, § 20 EEG). Somit werden EEG-Anlagenbetreiber zur Teilnahme am Stromhandel verpflichtet, obwohl ihre Einspeisung sehr wenig prognostizierbar ist und der Einspeisefahrplan auch bei vielen betroffenen Anlagen keine handelbaren Produktgrößen erreicht. Mit der Teilnahme am Stromhandel sind die Anlagen ebenfalls den Regelungen des Bilanzkreismanagements unterworfen, die vorsehen, dass auf dem Strommarkt verbindliche Mengen gehandelt werden und ungeplante Abweichungen mit Ausgleichsenergie verrechnet werden. Für den typischen Betreiber von EEG-Anlagen ist die Teilnahme am Stromhandel somit mit unerwünschten Risiken verbunden.

Geschäftsmodell

Das Geschäftsmodell der Direktvermarkter besteht darin, fremde EEG-Anlagen für eine Teilnahme am Stromhandel im eigenen Bilanzkreis zusammenzuführen. Die Erzeugung des zusammengeführten Portfolios von EEG-Anlagen wird dann als ein virtuelles Kraftwerk prognostiziert und am Strommarkt vermarktet. Unplanbare Abweichungen einzelner Einspeiser gleichen sich hierbei zum Teil aus. Weiterhin ist es für ein großes Portfolio wirtschaftlich, in professionelle Prognosen zu investieren. Kurzfristige Lastprognoseanpassungen aus Änderungen der Wind- oder Solarprognosen ergeben auch für ein großes Portfolio eher handelbare Größenordnungen am Intradaymarkt. Der Vermarkter schaltet über entsprechende technische Infrastrukturen Anlagen ab, wenn der Spotpreis an der EEX negativ ist. Den EEG-Betreibern wird im Rahmen des Geschäftsmodells ein Fixpreis in Euro / MWh geboten. Die Vermarkter übernehmen alle mit der Vermarktung verbundenen Risiken aus der Zufälligkeit des Einspeiseprofils, den kurzfristigen Märkten und dem Ausgleichsenergiemarkt.

Anbieter

Anbieter des beschriebenen Geschäftsmodells sind beispielsweise Statkraft[8], Clean Energy Sourcing[9], Energy2Market[10], Next Kraftwerke[11], E.ON[12] und in.power[13].

Quelle: Seite „Virtuelles Kraftwerk“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 8. Juni 2020, 08:34 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Virtuelles_Kraftwerk&oldid=200745946 (Abgerufen: 19. März 2021, 12:46 UTC)

Stromcloud

Spare in der Zeit, dann hast Du in der Stromcloud

Wolken gehören normalerweise nicht zu den besten Freunden der Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, da sie den Ertrag aus der Sonnenstrahlung mindern. Eine andere Cloud (englisch für Wolke) sorgt indes seit einiger Zeit zumindest bei einem Teil der PV-Nutzer für gute Stimmung. Das Prinzip ist beispielsweise von Dateien bekannt: Wer sie in der Cloud, also bei einem Anbieter von externem Speicherplatz, ablegt, hat mehrere Vorteile. Er spart sich eigenen Speicherplatz, hält seine Festplatte leer und kann von überall und mit jedem Endgerät auf die Dateien zugreifen. Zu den bekanntesten Anbietern zählen beispielsweise Dropbox oder OneDrive von Microsoft.

Eine Stromcloud funktioniert ähnlich. Ihre Grundidee fußt darauf, dass es Zeiten gibt, in denen Photovoltaik-Anlagen mehr Strom produzieren, als ihr Besitzer nutzen oder speichern kann. Und dass es ebenso Zeiten gibt, in denen die PV-Haushalte mehr Strom benötigen, als Anlage und Speicher hergeben. In Deutschland sind das gemeinhin Sommer und Winter. Der Clou und ein gutes Argument für viele, die sich solchen Modellen angeschlossen haben: Theoretisch ist eine vollkommene Unabhängigkeit von Stromanbietern möglich.

Haus mit Photovoltaikanlage © slavun, stock.adobe.com
Haus mit Photovoltaikanlage © slavun, stock.adobe.com

Während selbst PV-Anlagen mit ausreichend dimensioniertem Speicher in der Regel lediglich bis zu 80 Prozent des Verbrauchs decken können, bietet die Cloud zwar nicht unbegrenzten, aber doch viel mehr Speicherplatz. Man kann sich das wie ein Stufenmodell vorstellen: Der erzeugte Strom wird entweder verbraucht oder fließt in den eigenen Stromspeicher. Ist der voll und produziert die Anlage weiter Strom, fließt der Strom als Guthaben in die Cloud. Bei Bedarf wird der Überschuss dann wieder daraus bezogen. Wer insgesamt mehr PV-Strom eingespeist als entnommen hat, erhält eine Gutschrift. Wer mehr Strom abgerufen als geliefert hat, muss nachzahlen.

Während einige Modelle den Strom über ein eigenes Konto verrechnen, verbinden andere die Nutzer zu einer Gemeinschaft, in der sich alle gegenseitig beliefern. Zudem gibt es reine Solar-Clouds, über die tatsächlich nur Strom aus Photovoltaik-Anlagen umgeschlagen wird. Strom-Clouds sind von der Konzeption her offener und erlauben beispielsweise auch Strom aus Windkraft-Anlagen. Dadurch wird der Ausgleich von Angebot und Nachfrage leichter: Scheint die Sonne bundesweit nicht, liefern auch alle PV-Anlagen schwächere Leistungen. Weht gleichzeitig Wind, kann diese Form der Stromerzeugung bei Stromclouds die Deckung des Bedarfs sicherstellen. Übersteigt die Gesamtnachfrage das Angebot an gespeichertem Strom, muss der Anbieter diesen an der Strombörse einkaufen. Einige Anbieter werben damit, nötige Zukäufe ausschließlich aus regenerativen Energiequellen zu beziehen.

In der Stromcloud wird überschüssiger Strom gespeichert
In der Stromcloud wird überschüssiger Strom gespeichert

Im Prinzip ein gutes Konzept, aber…

Was nach einer cleveren Idee klingt, ist auch eine – allerdings mit manchen Haken. Das fängt beim Gedanken der Autarkie an. Viele Interessenten reizt die Aussicht, sich komplett unabhängig von großen Stromkonzernen zu machen. Diese haben aber längst eigene Angebote gestartet, so dass bei der Anbieterauswahl gegebenenfalls genauer recherchiert werden sollte. Das gilt auch für das Abrechnungsmodell, das variiert: Manche arbeiten bei der Einspeisung und dem Abrufen mit Pauschalen, andere verrechnen beide Strommengen direkt miteinander.

Des Weiteren gibt es im Leben nichts umsonst: Bei nahezu allen Cloud-Tarifen wird eine monatliche Grundgebühr fällig, die in der Regel zwischen 15 und 35 Euro beträgt. Zwar sollte die Vergütung für Strom, der in die Cloud fließt, höher als der EEG-Satz und der Bezug des Stroms günstiger als am Markt sein. Ob sich das aber unter Berücksichtigung der Grundgebühr auszahlt, sollte durchkalkuliert werden, bevor man einen Vertrag unterschreibt. Zu bedenken ist außerdem: Ein eigener Vertrag mit einem Stromversorger ist zwar nicht mehr nötig. Muss aber über den eigenproduzierten Strom oder eine Pauschale hinaus mehr Strom aus der Cloud bezogen werden, ist der Preis dafür meist teurer als bei gängigen Verträgen mit Stromanbietern.

Die Stromcloud bietet nicht nur Vorteile
Die Stromcloud bietet nicht nur Vorteile

Das ist auch der Grund, warum Solarclouds für Betreiber von PV-Anlagen ohne Speicher kaum interessant sind: Meist erreichen sie nur einen Autarkiegrad von rund 20 Prozent, der große Rest muss zugekauft werden. Dann ist man beispielsweise mit einem günstigen Ökostrom-Angebot eines herkömmlichen Stromversorgers besser bedient. Last but not least stellen die meisten Anbieter als Eintrittskarte in die Cloud gewisse Mindestvoraussetzungen an die genutzte PV-Anlage. In Einzelfällen kann zudem der Kauf von zusätzlichen Instrumenten nötig sein.

Solarclouds sind (noch) ein Nischenprodukt

Eine Solar- und erst recht eine Stromcloud können ein sinnvolles Modell für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen sein. Wer Wert darauf legt, unabhängig von großen Stromkonzernen zu sein, wird vermutlich sogar Gefallen an Cloud-Anbietern finden, die unter dem Strich womöglich gar keine Ersparnis bringen, aber ein besseres Gewissen. Trotzdem sollte man sich nicht zu leicht von der charmanten Idee blenden lassen. Ein Test des Bonner Markt- und Wirtschaftsforschungsunternehmen EuPD Research aus dem Jahr 2019 – der leider online nicht mehr abrufbar ist –, hat gezeigt, dass seinerzeit nur vier von zehn Cloud-Tarifen günstiger waren als „normale“ Ökostromtarife. Zudem sei den Kunden oft unklar, was eine solche Cloud ist und welche Kosten damit verbunden sind. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Tarif lagen zum Zeitpunkt des Tests 260 Euro – im Jahr. Auch hier folgte der Tipp: Erst rechnen, bevor man sich entscheidet, ob es ein passendes Angebot gibt.

Quelle: https://www.solaranlage-ratgeber.de/photovoltaik/photovoltaik-technik/energiespeicher-photovoltaikanlagen/stromcloud geladen am 19.03.2021

Strom-Cloud: Die Vorteile und Nachteile im Überblick

von TECHMASTER | 24. Sep 2018 | SolarStromspeicher - Strom-Cloud - Varta

Den Strom mit der eigenen Photovoltaikanlage im Sommer produzieren und auch im Winter nutzen – so werben derzeit viele Strom-Cloud-Anbieter. Das klingt gut, bringt allerdings einige Nachteile mit sich.

Der Begriff „Cloud“ erfreut sich derzeit in vielen Bereichen großer Beliebtheit – vor allem in den Marketingabteilungen großer Unternehmen. Den meisten Verbrauchern ist das Cloud-Konzept durch Speicherdienste wie Dropbox, Google Drive oder Apples iCloud bekannt: Man speichert Bilder und Videos nicht mehr auf dem PC, sondern auf einem Server in der Cloud. Dadurch hat die lokale Festplatte mehr freien Speicher und man kann weltweit auf die Daten zugreifen – egal, ob mit dem PC, Laptop oder Smartphone.

Die Strom-Cloud soll ganzjährig für 100-prozentige Autarkie sorgen

Demselben Prinzip folgt die Strom-Cloud. Wer eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher hat, produziert im Sommer mehr Strom, als im Haushalt verbraucht wird. Der überschüssige Strom wird ins Netz eingespeist und mit derzeit rund 12 Cent pro kWh vergütet. Im Winter jedoch reicht der auf dem Dach produzierte Strom selten aus, um alle Verbraucher im Haushalt zu versorgen. Dann muss Strom teuer aus dem Netz eingekauft werden, was je nach Tarif mit 26 bis 30 Cent pro kWh zu Buche schlägt.

Dieses Problem soll die sogenannte Strom-Cloud lösen, die inzwischen von immer mehr Energieversorgern und Speicherherstellern angeboten wird: In diesem Szenario wird der überschüssige Strom im Sommer nicht mehr ins Netz eingespeist, sondern fließt in die „Cloud“, also in die Speicher des jeweiligen Anbieters. Dort wird der Strom gespeichert und kann im Winter bei Bedarf abgerufen werden. Abgerechnet wird in den meisten Fällen nach einer recht einfachen Regel: Hat man am Ende vom Jahr mehr verbraucht, als in die Cloud eingespeist wurde, wird eine Nachzahlung fällig. Verbraucht man weniger, wird die Differenz ausbezahlt.

Was an dieser Stelle freilich noch erwähnt werden muss: Die oben beschriebenen Abläufe dienen nur der theoretischen Veranschaulichung in den Werbebroschüren der Energieversorger. In der Praxis fließt der von Ihrer Photovoltaikanlage produzierte Strom natürlich nicht direkt in den physischen Speicher des Herstellers, sondern ins öffentliche Stromnetz. Der Anbieter kann allerdings über das Anlagen-Monitoring sehen, wie viel Strom Sie eingespeist haben und schreibt ihnen diesen Betrag in der „Cloud“ für den Winter gut.

Die Nachteile der Strom-Cloud

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob die Energieversorger mit der Strom-Cloud die ideale Lösung für 100-prozentige Autarkie gefunden hätten. Tatsächlich ist das Cloud-Modell allerdings mit einigen Nachteilen verbunden, über die man sich als Verbraucher im Klaren sein sollte.

Zunächst tritt man als Strom-Cloud-Nutzer die Einspeisevergütung an den jeweiligen Anbieter ab. Zudem wird für die Cloud eine monatliche Grundgebühr fällig (zwischen 15 und 35 Euro). Für diese gibt es oft keine Preisgarantie. Richtig teuer wird es, wenn man am Ende vom Jahr doch noch Strom zukaufen muss. Dann liegt der Preis pro Kilowattstunde bei den Cloud-Anbietern meist deutlich über dem eines klassischen Stromanbieters.

Nicht zu vernachlässigen ist auch der steuerliche Aspekt: Wer sich eine Photovoltaikanlage kauft und den überschüssigen Strom einspeist, der hat im steuerlichen Sinne eine Gewinnerzielungsabsicht. Das bedeutet, dass die Einnahmen im Lauf der steuerlichen Betrachtungszeit von üblicherweise 20 Jahren mindestens so hoch sind wie die Ausgaben (einschließlich Abschreibungen). Dadurch ist der Betreiber der Photovoltaikanlage vorsteuerabzugsberechtigt und bekommt die im Kaufpreis der Anlage enthaltene Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent vom Finanzamt erstattet. Je nach Anlage können das mehrere Tausend Euro sein. Bei Strom-Cloud-Tarifen, die einzig der Deckung des Eigenbedarfs dienen, kann es passieren, dass das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht nicht anerkennt und die Vorsteuer im schlimmsten Fall zurückbezahlt werden muss. In jedem Fall ist es ratsam, vorab mit dem Steuerberater respektive dem Finanzamt Rücksprache zu halten.

Nur eine eigene Photovoltaikanlage macht Sie unabhängig

Im Endeffekt handelt es sich bei der Strom-Cloud somit um nichts anderes, als einen Stromtarif, in den eine Photovoltaikanlage und ein Stromspeicher integriert sind. Als Kunde haben Sie so gut wie keinen Einfluss auf die in Ihrer Anlage verbauten Komponenten – und auch die Probleme, die entstehen, wenn Sie dauerhaft mehr oder weniger Strom produzieren als vereinbart, sollten nicht außer Acht gelassen werden. Aus all diesen Gründen ist eine eigene Photovoltaikanlage ohne Cloud-Vertrag für die meisten Verbraucher die wirtschaftlich weitaus lukrativere Alternative.

Quelle: https://www.techmaster.de/2018/09/24/strom-cloud-die-vorteile-und-nachteile-im-ueberblick geladen am 19.03.2021

Cloud und Community steuerlich betrachtet

Nach einer von EUPD Research durchgeführten Umfrage nutzt die Hälfte der Speicherkäufer von Sonnen, Senec und E3/DC deren Stromangebote. Für drei Viertel dieser Kunden war das Angebot solcher Tarife sogar kaufentscheidend. Wer sich die Cloudtarife und Communityangebote näher ansieht, dem stellt sich bald die Frage, wie die dabei entstehenden Geldflüsse steuerlich zu behandeln sind. Wir starten einen ersten Versuch zur Klärung dieser bisher völlig offenen Frage. (Aktualisierte Version) 16. März 2019 pv magazine und Thomas Seltmann

Der Beitrag von 16. November 2018 ist durch diese aktuelle Version vom März 2019 ersetzt worden.

Viele Anbieter von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen wollen ihre Kunden rundum versorgt sehen. Wer aus der Photovoltaikanlage den Eigenbedarf deckt und im Speicher den Solarstrom für die Nacht zwischenspeichert, bezieht oft nur noch einen Bruchteil des Stromverbrauchs aus dem Netz und vom Energieversorger. Diese verbleibende Versorgungslücke wollen die Batterieanbieter mit eigenen Stromangeboten füllen, die der Kunde beim Speicherkauf gleich mit abschließen soll. Die Anbieter bezeichnen diese Tarife mit Begriffen wie Stromcloud, Community oder Stromflat. Wir beschränken uns im Folgenden auf den Begriff Cloudtarif.

Batteriespeicher im Steuerrecht

Wie Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen steuerrechtlich zu behandeln sind, hat die Finanzverwaltung bereits vor einiger Zeit beschrieben. Das Bayerische Landesamt für Steuern schreibt dazu, dass bei Batteriespeichern, die dem privaten Eigenverbrauch dienen, keine Abschreibung geltend gemacht werden kann. Falls der Speicher zeitgleich mit der Photovoltaikanlage gekauft wird, kann jedoch die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet werden, wenn der Betreiber umsatzsteuerpflichtig ist. Bei der Nachrüstung eines Speichers ist auch keine Vorsteuererstattung möglich.

Zu der Frage, wie sich Cloudtarife auf die steuerliche Behandlung der Photovoltaikanlage auswirken, hat sich die Finanzverwaltung bisher nicht geäußert. Eine verbindliche amtliche Auslegung des Steuerrechts auf diese Fälle gibt es deshalb noch nicht. Es bleibt uns also nichts übrig als diese Auslegung selbst zu versuchen, zumal es schon Entscheidungen in ähnlich gelagerten Fragestellungen aus anderen Bereichen gegeben hat.

Verschiedene Tarifmodelle

Die Cloudtarife bestehen aus mehreren Kompontenten, die je nach Anbieter unterschiedlich zusammengesetzt sind:

  • Alle Tarife beinhalten eine feste monatliche Pauschale, die eine bestimmte Menge Stromverbrauch oder Strombezug aus der Cloud beinhaltet.
  • Der ins Netz eingespeiste Strom wird vergütet oder nicht vergütet oder mit der aus dem Netz („der Cloud“) zurück bezogenen Menge verrechnet.
  • Nicht abgerufene Strommengen innerhalb der Cloud-Strommenge können verfallen.
  • Zusätzlicher Strombezug über die Cloudmenge hinaus wird zusätzlich berechnet oder führt in Folgejahren zu einer höheren monatlichen Pauschale
  • Viele Tarife werden kalkuliert aufgrund der Dimensionierung von Photovoltaikanlage oder Batteriespeicher.
  • Meistens ist der Kauf einer Photovoltaik-Anlage oder des Batteriespeichers von diesem Hersteller nötig, um den Cloudtarif nutzen zu können.
  • Bei einzelnen Anbietern muss Messtechnik zusätzlich gekauft werden oder bei Kündigung des Tarifs vor Ablauf einer Frist werden zusätzliche Kosten fällig.

Die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten dieser und weiterer Bausteine macht Cloudtarife wenig transparent und den Vergleich der Cloudtarife untereinander sowie mit normalem Reststrombezug vom Stromversorger schwierig und für Verbraucher fast unmöglich.

Schon ohne die steuerliche Betrachtung zeigen die umfangreichen Verträge und AGBs, die man bei Abschluss eines Cloudtarifes unterschreiben muss, wie rechtlich kompliziert das Konzept anscheinend ist. Das macht auch die steuerrechtliche Betrachtung unübersichtlich.

Dabei werden die Cloudtarife ganz einfach verkauft mit der Erzählung, man würde seinen eigenen Solarstrom zunächst in die Cloud speisen, dort speichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückholen. Das stimmt physikalisch natürlich nicht. Aber auch steuerlich handelt es sich dabei wohl nicht einfach um zeitversetzten Eigenverbrauch, sondern eher um zwei verschiedene Vorgänge.

Umsatzsteuer

Besonders in der Umsatzsteuer ist genau zu prüfen, was da vor sich geht.  Es sind wirtschaftlich zwei getrennte Vorgänge: Erstens die Lieferung des Solarstroms in die Cloud und zweitens die (Rück-) Lieferung des Stroms aus der Cloud an den Anlagenbetreiber.

Der Anlagenbetreiber als Unternehmer liefert Solarstrom aus dem Unternehmen an den Cloudbetreiber. Die Gegenleistung (Vergütung) die er erhält ist entweder eine Einspeisevergütung oder  die Möglichkeit, den Strom zum privaten Verbrauch später wieder zu entnehmen. Man könnte das also auch als Tauschgeschäft bezeichnen.

Klar scheint jedoch zu sein, dass es sich bei der Einspeisung in die Cloud – faktisch ins Netz – genauso um eine unternehmerische Nutzung der Photovoltaikanlage handelt, wie das bei der klassischen Überschusseinspeisung der Fall ist. Der steuerliche Umsatz entspricht der Vergütung, die der Anlagenbetreiber erhält, entweder vom Netzbetreiber oder vom Cloudbetreiber. Übrigens wäre es für diesen Fall einmal interessant zu prüfen, ob die Abrechnungen der Cloudbetreiber mit dem Anlagenbetreiber die Umsatzsteuer korrekt ausweisen und vergüten, die der Anlagenbetreiber ans Finanzamt zu zahlen hat.

Bekommt der Einspeiser keine vertraglich vereinbarte Vergütung, sondern den Strom zeitversetzt für privaten Eigenverbrauch, wäre die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage das was der Betreiber für dieses Tauschgeschäft aufwendet. Das ist in diesem Fall die EEG-Vergütung, auf die er verzichtet. Auch in diesem Fall muss der Anlagenbetreiber die entsprechende Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen.

Wer sich mit der ganzen Umsatzsteuer nicht herumschlagen will, kann natürlich auch die Kleinunternehmerregelung wählen und verzichtet dann eben auf den Vorteil, die beim Kauf der PV-Anlage bezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen (Vorsteuererstattung). Das geht, wenn der Anlagenbetreiber mit allen umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten im Jahr nicht mehr als 17.500 Euro einnimmt (Umsatz, nicht Gewinn). Wer ausschließlich eine Photovoltaikanlage auf dem privaten Hausdach betreibt, liegt unter dieser Grenze.

Ertragssteuer

Die ertragssteuerliche Behandlung ist vermutlich etwas einfacher als die umsatzsteuerliche. Soweit der Strom ins Netz und in die Cloud eingespeist wird, handelt es sich um eine unternehmerische Nutzung und um betriebliche Einkünfte in der Höhe, wie sie auch umsatzsteuerlich bewertet wurden. Bei Einspeisung gegen Entgelt ist das die Höhe des Vergütungspreises und beim Tauschgeschäft ohne Vergütung die entgangene Einspeisevergütung laut EEG oder eben die Vergütung die vom Cloudanbieter als Gutschrift für die Einspeisung angerechnet wird.

Eine Kleinunternehmerregelung gibt es ertragssteuerlich nicht, anders als bei der Umsatzsteuer. Ob ich dieses Thema mit dem Finanzamt erörtern muss, hängt objektiv davon ab, ob ich mit der Photovoltaikanlage einen steuerlichen Gewinn erziele. Wie man das betrachtet, wird im Artikel „Photovoltaik ohne Finanzamt“ erklärt.

Private Kosten

Die Kosten für den Rückbezug des Stroms aus der Cloud, egal ob dieser nach Kilowattstunden abgerechnet wird oder soweit es die Monatspauschale betrifft, können nicht als Aufwand für das Unternehmen „Photovoltaikanlage“ geltend gemacht werden, wenn der Strom im Privathaushalt verbraucht wird. Auch ein Vorsteuerabzug für diese Beträge ist dann nicht möglich.

Variante Sonnen-Community

Der Batteriespeicherhersteller Sonnen macht eine etwas andere Rechnung auf. Das hat auch mit der besonderen Konstruktion des Cloudtarifs dieses Anbieters zu tun: Man bezahlt eine feste monatliche Pauschale, erhält für den eingespeisten Stromüberschuss die volle EEG-Vergütung und stellt Sonnen den Speicher zur zeitweiligen Nutzung als regelbarer Batteriespeicher zur Verfügung.

Für letzteres kalkuliert Sonnen eine fiktive Vergütung, die genauso hoch ist wie der fiktive Wert der Stromlieferung des Netzbezugs innerhalb des Cloudtarifs von Sonnen. Über diesen fiktiven Leistungsaustausch erhält der Betreiber jährlich eine Abrechnung, aus der er die für die Umsatzsteuer- und Einkommenssteuer nötigen Beträge ablesen kann.

Sonnen stellt die steuerliche Behandlung auf seiner Seite so dar, dass dadurch der Batteriespeicher im steuerlichen Sinn (wenigstens teilweise) unternehmerisch genutzt wird. Das könnte unter anderem ertragssteuerlich eine wenigstens teilweise Abschreibung des Batteriespeichers ermöglichen.

Der fiktive Leistungsaustausch macht es laut Sonnen aber auch möglich, dass der Netzbezug zunächst als Gegenleistung für die Fernsteuerbarkeit ins „Unternehmen Photovoltaikanlage“ erfolgt und erst dann aus der Photovoltaikanlage für den Privathaushalt entnommen wird. Das wäre dann eine Sachentnahme des Eigenverbrauchs so wie beim direkten Eigenverbrauch aus der Photovoltaikanlage und wäre genauso zu behandeln.

Wie geht’s praktisch?

Die von manchen geäußerte Hoffnung, durch die Cloud würde sich die steuerliche Behandlung der Photovoltaik-Anlage als unternehmerische Tätigkeit erübrigen, scheint sich nach unseren Überlegungen nicht zu erfüllen.

Betrachten Sie diesen Beitrag zur steuerlichen Behandlung von Cloudtarifen als Diskussionsbeitrag und Aufruf: Wir freuen uns über weitere Fragen, Anregungen und Lösungsvorschläge von Steuerfachleuten und Praktikern. Ganz besonders interessant wären für uns Erfahrungen von Cloudtarif-Kunden mit ihrem Finanzamt. Schreiben Sie uns gern eine E-Mail an redaktion@pv-magazine.com.

Der Autor Thomas Seltmann ist unabhängiger Experte für Photovoltaik und Autor des Ratgebers „Photovoltaik – Solarstrom vom Dach“ der Stiftung Warentest. Er arbeitet als Referent Photovoltaik bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Mit der steuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Anlagen beschäftigt er sich seit über 20 Jahren.

Quelle: https://www.pv-magazine.de/2019/03/16/cloud-und-community-steuerlich-betrachtet geladen am 25.03.2021

Strom-Cloud-Vergleich: Tarife, Anbieter, Steuern & Wirtschaftlichkeit

Was ist eine Strom-Cloud? Wie funktioniert eine Solar-“Community”? Welche Anbieter gibt es? Wie unterscheiden sich ihre Stromkonten? Was muss man steuerlich beachten? Lohnt es sich überhaupt, an einer Solar-Cloud teilzunehmen?

Die wichtigsten Facts zur Cloud-Nutzung:

  • Eine Strom-Cloud ist ein Stromkonto für kleinere, meistens private Stromerzeuger, häufig Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit Stromspeicher. Überschüsse im Sommer können angespart bzw. in die Cloud geliefert werden und im Winter wieder bezogen werden.
  • An solchen Solar-Clouds kann man idR dann teilnehmen, wenn man einen Stromspeicher vom jeweiligen Cloud-Anbieter besitzt. Es gibt aber auch unabhängige Anbieter und Anbieter, an den man ohne Speicher, nur mit einer PV-Anlage mitmachen kann.
  • Häufig bezahlt man einen monatlichen Grundpreis und kann den eingespeisten Solarstrom im Winter in gleichem Umfang wieder kostenlos beziehen. Solche Solar-Cloud-Pakete richten sich nach dem eigenen Verbrauch und der Solaranlagengröße.
  • Um teilzunehmen, muss man mit dem Cloud-Anbieter einen Stromliefervertrag abschließen, der den Cloudnutzer dann mit Strom beliefert, wenn sein Konto leer ist.
  • Einzelne Cloud-Anbieter vermarkten einen Teil der Speicherkapazität als Netzdienstleistung zur Stabilisierung des öffentlichen Stromnetzes. Diese Erträge kommen dem Cloudnutzer über geringere Kosten oder Erträge zugute.
  • Aus steuerlicher Sicht handelt es sich bei einer Solar-Cloud nicht um zeitversetzten Eigenverbrauch, sondern um voneinander getrennte Vorgänge: Erstens die Lieferung des Solarstroms in die Cloud und zweitens die (Rück-) Lieferung des Stroms aus der Cloud an den Anlagenbetreiber.

Was ist eine Strom- bzw. Solar-Cloud?

Eine Strom-Cloud ist eine Art Stromkonto für kleinere, meistens private Stromerzeuger, häufig Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit Stromspeicher. Der im Sommer produzierte Solarstromüberschuss, der nicht direkt oder mithilfe eines Stromspeichers zeitversetzt selbstverbraucht wird, wird in das Stromnetz (die “Cloud”, zu deutsch: Wolke) eingespeist und dem Anlagenbetreiber auf einem Cloudkonto gutgeschrieben.

Im Herbst und Winter, wenn die Strommenge mitunter kaum den Eigenbedarf deckt, kann der bilanziell eigene PV-Strom vom Cloudanbieter bezogen werden. So wird ein saisonaler Ausgleich zwischen Stromproduktion und -verbrauch geschaffen und man kann sich als Anlagenbetreiber theoretisch vollständig mit Solarstrom von der eigenen Anlage oder von denen der anderen Cloud-Mitglieder (Cloud-Community) versorgen.

Die Idee hinter einer Strom-Cloud ist die eines virtuellen Speichers: Ähnlich einem zentralen Datenspeicher, auf den viele Nutzer online zugreifen können, um dort Daten abzulegen und damit ihren lokalen Rechner zu entlasten, soll man seinen zeitweisen Überschuss an Eigenstrom in einem zentralen – allerdings virtuellen – Stromspeicher online einspeisen und bei Unterproduktion seinen Bedarf aus der Cloud heraus decken.

Eine Strom-Wolke ähnelt in ihrer Funktionsweise einem Konto für überschüssigen Strom, der bei Bedarf wieder “abgehoben” werden kann. Während man bei einem Konto allerdings Zinsen für ein Guthaben bekommt, so muss man zur Nutzung einer Strom-Cloud i.d.R. eine entsprechende Gebühr (siehe Tarifmodelle) bezahlen.

Dass es überhaupt zu einem Produktionsüberschuss an Solarstrom kommt, liegt in der Natur der Sache: Eine Solarstromanlage erzeugt in unseren Breitengraden im sonnenreichen Sommer typischerweise mehr Solarstrom als im sonnenärmeren Herbst und Winter. Das heißt, dass das Angebot an Solarstrom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage und die Nachfrage nach Solarstrom aus dem zu versorgenden Haushalt, zeitweise nicht übereinstimmen.

Der Überschuss der nicht direkt verbraucht werden kann, kann bis zu einem gewissen Grad, je nach Kapazität, im Stromspeicher zwischengespeichert werden. Verbleiben Überschüsse, so werden diese in die Cloud eingespeichert. Die Cloud dient dann als bilanzieller Speicher zum saisonalen Ausgleich von Angebot und Bedarf.

Die Anbieter von Clouds zur Stromspeicherung nutzen zwei Begriffe: Die Bezeichnung Strom-Cloud greift dabei allgemeiner als die Bezeichnung Solar-Cloud. Während eine Strom-Cloud nicht auf die Sonne als Energiequelle zur Erzeugung von Strom beschränkt sein muss, ist dies bei der sogenannten Solar-Cloud der Fall. Die meint tatsächlich solar erzeugten Strom, der sich in der Cloud speichern lässt, während in eine Strom-Cloud auch Strom fließen könnte, der zum Beispiel mit Windrädern erzeugt wird.

Wer also nach einem Anbieter für eine Strom-Cloud sucht, sollte immer beide Begriffe im Hinterkopf haben.

Experten-Wissen: Nach einer von EUPD Research durchgeführten Umfrage nutzt die Hälfte der Speicherkäufer von Sonnen, Senec und E3/DC deren Stromangebote. Für drei Viertel dieser Kunden war das Angebot solcher Tarife sogar kaufentscheidend.

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Funktionsweise von Solar-Clouds und -Communities

Die Möglichkeit, überschüssigen Eigenstrom in eine Strom-Cloud zu speichern, liegen auf der Hand: Mit Ihrem eingespeisten Überschuss decken andere Cloud-Nutzer ihren gleichzeitigen Bedarf. Sollten Sie einmal Bedarf an Strom haben, decken Sie ihn aus dem, was andere als Überschuss zu dem Zeitpunkt einspeisen.

Regelung von Angebot und Nachfrage

Sie sind als Nutzer einer Strom-Cloud demnach zeitweise als Erzeuger und zeitweise als Verbraucher unterwegs. Praktisch sieht das so aus: Übersteigt der Energiebedarf eines Mitglieds im regnerischen Hamburg seine eigene Solarstromreserve, hilft die die Solar-Cloud automatisch mit nicht benötigter sauberer Energie aus dem sonnigen München aus. Das Verhältnis von Einspeisung und Bezug liegt im Schnitt bei 70:30.

Eine Cloud ist damit eine Möglichkeit, die Eigenversorgung mit Solarstrom zu maximieren. Sie schafft Unabhängigkeit von Stromversorgern. Der Papierkram wie Stromabrechnung und Vergütung läuft mit der Strom-Cloud ebenso einfach wie bei einem normalen Stromtarif.

Wer selbst produzierte Stromüberschüsse an andere Cloud-Mitglieder abgibt, erzielt dafür bessere Preise als beim Verkauf per EEG-Vergütung. Mitglieder, die Strom aus der Solar-Community beziehen, zahlen für den Community-Strom ebenfalls durchschnittlich niedrigere Preise – denn die Gewinnmarge der Energiekonzerne entfällt.

Technisch wird dazu jeder Teilnehmer mit einem Smart Meter ausgestattet. Der Zähler meldet dann online, ein Stromüberschuss oder -bedarf besteht. Die Cloud-Steuersoftware bündelt diese Informationen und gleicht sie so ab, dass Nachfrage und Angebot innerhalb der Solar-Community automatisch ausbalanciert werden.

Dass sich Angebot und Nachfrage ausgleichen können, setzt einen idealen Mix an unterschiedlichen Solarstromerzeugern und deren Verteilung voraus. Zudem gehören müssen auch Betreiber von anderen dezentralen Erzeugungsanlagen wie beispielsweise Windräder, Biogas-Anlagen oder große PV-Anlagen teilnehmen, um bei schlechterem Wetter den Bedarf der Cloud zu befriedigen. Nicht zuletzt müssen vor Allem Bedarfsspitzen im Winter auch über den Zukauf an der Strombörse gedeckt werden.

Es gilt grundsätzlich: Je größer und heterogener die Community ist, desto autarker kann sich eine Cloud selbst versorgen.

Die wichtigsten Tarifmodelle der Strom-Cloud im Überblick

Haben Sie übers Jahr mehr Strom in die Strom-Cloud eingespeist als daraus bezogen, bekommen Sie dafür eine Gutschrift vom Cloud-Anbieter. Andersrum müssen Sie die Strommenge bezahlen, die Sie mehr aus der Cloud entnommen haben. Die Vergütung und Bepreisung von Strom aus der Cloud erfolgt sehr individuell je nach Anbieter.

Selbstverständlich möchte auch der Anbieter der Strom-Cloud an seinem Cloud-Angebot verdienen. Zumeist ist daher eine monatliche Cloud-Gebühr fällig. In der Regel besteht für diese keine Preisgarantie. Die Vertragslaufzeit variiert von Cloud-Anbieter zu Cloud-Anbieter, ein, zwei Jahre sind gängig. In der Cloud-Gebühr sind die Zählermiete und die Grundgebühr in der Regel enthalten.

Dennoch lassen sich die verschiedenen Tarifmodelle auf meistens eine der nachfolgenden drei Arten von Tarifmodellen zurückführen:

Hier sehen Sie eine schematische Darstellung eines Tarifmodells einer Strom-Cloud
Die Stromeinspeisung ins Netz (in die Cloud) wird vergütet, entweder zum EEG-Satz oder zu einem anderen meist ähnlichen Betrag. Für den Strombezug wird eine feste monatliche Pauschale abgerechnet. (Grafik: energie-experten.org)
Hier sehen Sie eine schematische Darstellung eines Tarifmodells einer Strom-Cloud
Die Stromeinspeisung wird wie bei A vergütet. Für den Rückbezug werden feste Beträge pro Kilowattstunde berechnet, die bis zur eingespeisten Menge ähnlich oder gleich hoch wie die Einspeisevergütung. Dazu kommt eine monatliche Pauschale. (Grafik: energie-experten.org)
Hier sehen Sie eine schematische Darstellung eines Tarifmodells einer Strom-Cloud
Die eingespeiste Strommenge wird nicht vergütet, sondern direkt mit dem Strombezug verrechnet, der zu einem anderen Zeitpunkt (davor oder danach) stattfindet. Hierbei kann es sein, dass weniger zurück bezogen wird als eingespeist wurde oder umgekehrt mehr bezogen wird als eingespeist wurde. Zu zahlen ist eine monatliche Pauschale und bei Mehrbezug gegenüber der eingespeisten Menge entstehen Zusatzkosten. (Grafik: energie-experten.org)

Rechnen müssen Sie auch immer damit, dass der Mehrbezug von Strom aus der Strom-Cloud, der über die Einspeisung Ihrerseits hinausgeht, vergleichsweise teuer für Sie wird.

Viele Strom-Cloud-Anbieter verkaufen ihr Cloud-Angebot gleich zusammen mit der Hardware (Photovoltaik-Anlage und ggf. Stromspeicher) als Komplettpaket. Das klingt zunächst recht praktisch – mindert aber meist die Auswahl an Anlagetechnik, die Ihnen der freie Markt bietet.

Einnahmen durch Netzdienstleistungen als virtuelles Cloud-Kraftwerk

Die digitale Vernetzung von Stromspeichern spielt in der weiteren Entwicklung ihrer Verbreitung eine zunehmend wichtigere Rolle, denn neben der Möglichkeit, sich zu 100% mit Solarstrom aus der Cloud zu versorgen, können mit der Teilnahme an einer Community bzw. als Teil eines virtuellen Kraftwerks auch Netzdienstleistungen bereitgestellt werden und so zusätzliche Einnahmen generiert werden.

So hat sonnen im Dezember 2018 bekanntgegeben, dass ihr Netzwerk aus Heimspeichern vom Übertragungsnetzbetreiber TenneT die Präqualifikation zur Erbringung von Primärregelleistung erhalten hat. Damit stellte sonnen dem Energiemarkt als erstes die größte virtuelle Batterie zur Verfügung, die ausschließlich aus einzelnen Heimspeichern bestand.

Mit den vernetzten Stromspeichern lassen sich zum Beispiel Schwankungen im Stromnetz ausgleichen. Im Fachjargon spricht man hier von Primärregelleistung. Die Regelleistung, auch als Reserveleistung bezeichnet, gewährleistet die Versorgung der Stromkunden mit genau der benötigten elektrischen Leistung bei unvorhergesehenen Ereignissen im Stromnetz. Für das Vorhalten dieser Leistung wird sie deshalb auch sehr gut vergütet.

Für den Anlagen- bzw. Stromspeicherbesitzer können sich durch die Zusatzerlöse durch die Bereitstellung der eigenen Speicherkapazität im virtuellen Kraftwerk dann die Amortisationszeit für den Batteriespeicher verkürzen. Bei einer zukünftig sich weiter verstetigenden Nutzung von Strom-Clouds und deren Nutzung als Virtuelles Kraftwerk kann sich durch diese neuen Erlösquellen auch insgesamt die staatliche Förderung des Solarstroms an Relevanz für eine Kaufentscheidung einer Anlage mit Solarakku an Bedeutung verlieren.

Anbieter und Cloud-Modelle im Vergleich

Mehrere Anbieter von Strom-Clouds haben sich auf dem Markt bereits einen Namen gemacht und sich mit ihrem Angebot etabliert. Hierzu zählen etwa die SENEC.Cloud, die E.ON SolarCloud und die sonnenCommunity.

Während es sich bei den Strom-Clouds von den Anbietern E.ON und SENEC um Clouds handelt, ist das Angebot von der sonnenCommunity ein Flatrate-Angebot (kurz: Flat). Das heißt, Sie zahlen als Kunde eine monatliche Flatrate, für die Sie eine bestimmte Menge Freistrom erhalten. Brauchen Sie mehr Strom, müssen Sie dafür auch zahlen. Zählergebühren und Grundgebühren berücksichtigt die Flatrate bereits. Die Einspeisevergütung bleibt davon unberührt.

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Solar-Cloud-Angeboten, die sich mehr oder weniger stark ähneln. Wir möchten Ihnen dennoch nachfolgend einen Marktüberblick mit jeweiligen charakteristischen Eigenschaften des jeweiligen Cloud-Angebots (Stand 2019/ 2020) geben:

Cloud-AnbieterPV-Anlage vom AnbieterPV-Speicher vom AnbieterMonatliche GrundgebührVariable Stromtarife pro kWhNetzdienstleistungen durch virtuelles Kraftwerk
SENEC.CloudNeinJaJaJaNein
E.ON SolarCloudJaNeinJaJaNein
sonnenCommunityNeinJaJaJaJa
LichtBlick-SchwarmNeinJaJaJaJa
E3/DC ZERONeinJaJaJann
Q.HOME CloudNeinJaJaJann
Redpoint new energy cloudNeinNeinnnJann
BayWa r.e. sonniQ+JaJaJaNeinNein

SENEC.Cloud

Für die Teilnahme an der SENEC.Cloud müssen Sie einen Stromspeicher von SENEC installieren, einen Stromliefervertag mit der SENEC.Cloud abschließen und den SENEC-Stromzähler kaufen. Die Mindestgröße des Stromspeichers und der PV-Anlage ist abhängig vom gewählten Paket.

Die SENEC.Cloud kostet ein monatliches Entgelt, das die Nutzung von SENEC.Cloud innerhalb der erwarteten maximalen Verbrauchsgrenze beinhaltet. Der Endkunde hat die Möglichkeit, monatlich seinen Vertrag an seinen Stromverbrauch anzupassen, es erfolgt seitens SENEC keine automatische Hochstufung.

Wird mehr Strom verbraucht als im Paket festgelegt, wird ein fixer kWh-Preis (zB 0,13 €/kWh) berechnet, sofern diese Mehr-Menge innerhalb der an SENEC zuvor von der Photovoltaik-Anlage gelieferten kWh-Menge liegt. Sollte der Mehr-Stromverbrauch die Menge der an SENEC gelieferten Strommenge sogar übersteigen, wird diese Spitzen-Mehrmengen-Lieferung mit zB 0,29 € brutto pro kWh von SENEC berechnet.

In die SENEC.Cloud eingespeiste und nicht wieder abgerufene kWh werden jährlich mit dem jeweils gültigen EEG-Einspeisevergütungssatz von SENEC gutgeschrieben und überwiesen.

Weitere Besonderheit: Das Zusatzpaket SENEC.Cloud Family & Friends ermöglicht es, an bis zu zwei weiteren Abnahmestellen in Deutschland den eigenen Strom aus der Cloud zu nutzen.

E.ON SolarCloud

Die E.ON SolarCloud ist seit Anfang April 2017 im Komplettpaket mit einer PV-Anlage und dem Batteriespeicher E.ON Aura verfügbar. Die Einspeisevergütung für den Strom, den man selbst verbraucht, tritt der Kunde an E.ON ab. Wer die SolarCloud nutzt, schließt gleichfalls einen Stromliefervertrag mit E.ON ab.

Das E.ON Solarstrom-Konto kostet einen monatlichen “Fixpreis” gestaffelt nach dem individuellen Jahresstromverbrauch ab 21,99 Euro pro Monat für eine E.ON SolarCloud für kleinere PV-Anlagen an und ab 26,99 € pro Monat für die E.ON SolarCloud Premium kostet inklusive weitergehender Services (monatlicher Effizienzcheck, Sonnenscheingarantie, Versicherung gegen Produktionsausfälle). In beiden Paketen kann Strom virtuell uneingeschränkt angespart werden. Ein Verfalls des Guthabens sollte damit ausgeschlossen sein.

Die SolarCloud-Tarife (Flexpreise) hängen von der Mindestgröße der PV-Anlage und des physischen Batteriespeichers ab. Und da für die Nutzung der virtuell gespeicherten Energie Kosten durch die Stromlieferung über die Netze anfallen, sind diese abhängig von dem gewählten SolarCloud-Paket ab einer bestimmten Menge durch den Kunden zu tragen. Daher ist beim E.ON Solarkonto die Kombination aus physischem und virtuellem SolarCloud-Speicher am attraktivsten.

Besonderheit bei der E.ON SolarCloud ist, dass man sie auch ohne Stromspeicher, nur mit der E.ON Aura PV-Anlage nutzen kann. Sobald die PV-Anlage mehr Solarstrom produziert, als direkt im Haus verbraucht wird, wird die überschüssige Strommenge gleich auf dem Stromkonto virtuell angespart.

sonnenCommunity

Die sonnenCommunity ist eine der ersten Energiegemeinschaften Deutschlands, die PV-Anlagenbesitzer mit Stromspeicher verbindet. Mitglieder der sonnenCommunity nutzen dabei den Stromtarif sonnenFlat. Mitmachen können alle Neukunden mit einer neuen oder bestehenden Photovoltaik-Anlage und einer sonnenBatterie mit mindestens 6 kWh Kapazität. Mitglieder erhalten von sonnen die zugehörige sonnenFlat-Box. Über diese Endgerät werden die sonnenBatterien miteinander digital vernetzt.

Bis zu einem Jahresverbrauch inkl. Eigenverbrauch von 4.250 kWh, 5.500 kWh, 6.750 kWh bzw. 8.000 kWh wird jede Kilowattstunde eingespeisten Solarstroms auch wieder kostenlos geliefert. Überschreitet man die kostenlosen Strommengen, kostet der Bezug des “Community-Strom” ab 23 Cent/kWh. Die Freimenge der sonnenFlat bezieht sich immer auf den Gesamtverbrauch des jeweiligen sonnenFlat-Paketes und setzt sich aus dem Eigenverbrauch und dem Netzbezug zusammen. Bei der sonnenFlat 5500 und einem angenommenen Eingenverbrauch von 4125 kWh im Jahr, erhält man z. B. 1375 kWh kostenlosen Strom.

Die Vertragslaufzeit bei der sonnenFlat ist unbegrenzt und monatlich kündbar (30 Tage zum Monatsende). Fällige Beträge (z.B. für eine Überziehung der Freimenge) werden im Laufe des folgenden Monats eingezogen. Im Gegensatz zu anderen Solar-Cloud-Anbieter gehen bei sonnen sämtliche Erträge aus der EEG-Vergütung unverändert an den Anlagenbetreiber. Wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt sonnen die Betriebskosten der Zähler für die sonnenFlat über die gesamte Vertragslaufzeit.

Der Eigenverbrauch des Kunden wird durch die sonnenFlat nicht eingeschränkt. Die Bereitstellung von Regelenergie für das Stromnetz erfolgt nur für wenige Minuten am Tag. Für die Batterien stellt die sonnenFlat keine Belastung dar, da sie auf der robusten Lithium-Eisenphosphat-Technologie basieren und mit einer Lebensdauer von 10.000 Ladezyklen bereits von Vornherein für zusätzliche Anwendungen ausgelegt sind.

LichtBlick-Schwarm

Der Hamburger Ökostromanbieter LichtBlick vermarktet Stromspeicher mit optionaler Solaranlage und einem Reststromtarif aus 100% Ökostrom unter dem Namen “Schwarmbatterie”. Für den Reststromliefervertrag von LichtBlick besteht keine Mindestvertragsdauer, dieser kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende jederzeit gekündigt werden.

Bei LichtBlick können Kunden u.a. eine sonnenBatterie von sonnen oder eine Fronius Solar Battery auswählen. Ausgewählte Partner übernehmen dann die Installation der Batteriespeicher vor Ort.

Die SchwarmBatterie kann entweder in Kombination mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert oder bei einer bestehenden Photovoltaikanlage nachgerüstet werden. Auch hier wird der Stromspeicher als zusätzliche Kapazität zur Stabilisierung des öffentlichen Netzes herangezogen.

E3/DC ZERO

Mit ZERO von E3/DC und dem S10 “Hauskraftwerk” nimmt man am virtuellen Kraftwerk von E3/DC teil. E3/DC richtet sich mit ZERO und der “20 Jahre nebenkostenfreie Energieversorgung” explizit gegen Flatrate- und Cloudmodelle mit einer monatlichen Grundgebühr.

Dennoch wird der Abschluss eines jährlich kündbaren Stromvertrages mit einer 36 Monate langen Preisgarantie, bei dem E3/DC Ökostrombelieferung aus Wasserkraft liefert. Aber: E3/DC wirbt damit, dass dieser Tarif 10% günstiger ist als der örtliche Grundversorger.

Bei ZERO wird der überschüssige Strom nicht an eine Cloud geliefert, sondern für die entsprechende EEG-Umlage ins Netz eingespeist. Dabei geht E3/DC davon aus, dass man die Kosten für die Reststromversorgung durch die Überschusseinnahmen decken kann. Bei Mehrbedarf fallen nur Kosten für den Zusatzstrom an. Da jedoch keine Zusatzkosten für Zähler oder Installation anfallen, nennt sich das Angebot “ZERO”.

Q.HOME Cloud

Die Q.HOME Cloud von Q CELLS wurde im Mai 2019 auf der The Smarter E Europe vorgestellt. Die zunächst in Deutschland eingeführte Q.HOME Cloud-Lösung gibt Hausbesitzern mit einer Solaranalage und Q CELLS Speicher Kontrolle über ihren eigenen Solarenergieverbrauch: Mit dem Q.HOME Manager steuert der Kunde die Nutzung seiner im Speicher und der Cloud gespeicherten Solarenergie intelligent, nachhaltig und kostengünstig.

Ist der Strom aus dem Speicher aufgebraucht und es scheint keine Sonne, nutzt der Kunde einfach den Strom aus der Q.HOME Cloud über eine monatliche Pauschale. Zusätzlich profitiert er von der vollen Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom aus seiner Solaranlage.

Schematische Funktionsweise der Q.HOME Cloud (Grafik: Hanwha Q CELLS GmbH)
Steuern Sie die Nutzung Ihres mit Ihrer Solaranlage erzeugten Stroms bestmöglich – durch einen Q CELLS Stromspeicher und die Q.HOME Cloud. Sobald ein Speicher installiert ist, wird der Sonnenstrom für sonnenfreie Tage gespeichert und intelligent im ganzen Haus verteilt. Und was Sie dann noch an Strom benötigen, ziehen Sie sich ganz einfach aus der Q.HOME Cloud. (Grafik: Hanwha Q CELLS GmbH)

Redpoint new energy cloud

Der Solar-Großhändler Redpoint new energy hat auf der ees Europe die ab Mai 2019 verfügbare herstellerunabhängige new energy cloud präsentiert. Neben der Herstellerunabhängigkeit zählen die Best-Preis-Garantie und die Zero-Cost-Cloud zu den Alleinstellungsmerkmalen der neuen Strom-Cloud:

Bei Wahl der Best-Preis-Garantie wird immer genau das Paket abgerechnet, das für den Kunden am günstigsten ist, auch wenn sich der Stromverbrauch z.B. durch den Kauf eines Elektroautos ändert. Dank Zero-Cost-Cloud wird auf unterjährige Abschläge verzichtet, denn die detaillierte Abrechnung kommt erst am Jahresschluss. Der bis dahin nicht verbrauchte Strom wird dem Kunden erstattet.

Mit der Zusatzoption SolHeat können die Cloud-Nutzer ihren überschüssigen Solarstrom zudem für die Heizung verwenden. Die Herstellerunabhängigkeit versetzt Installateure zudem in die Lage, das Speichersystem anzubieten, welches sich bedarfsgerecht für seinen Kunden am besten eignet, ohne dabei auf die Vorteile einer Strom-Cloud verzichten zu müssen.

sonniQ+ von BayWa r.e.

BayWa r.e. bietet das cloudbasierte Stromprodukt als Flatrate sonniQ+ zusätzlich zur Komplettlösung aus Solaranlage, Speicher, dem herstellerunabhängigen Home Energy Management System (HEMS) sonniQ als Energiemanager und einer benutzerfreundlichen App an. Das HEMS wurde von Lumenaza und Kiwigrid gemeinschaftlich inklusive Grünstromtarif für Photovoltaik-Speicher-Kombinationen entwickelt.

Goßer Vorteil: Es können Geräte von unterschiedlichen Herstellern eingesetzt und vernetzt werden. Mit der HEMS-Lösung von Kiwigrid werden PV-Anlage, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox herstellerunabhängig vernetzt und intelligent gesteuert. Lumenaza bietet die passende Stromflatrate dazu und beliefert die Kunden mit Reststrom. Dadurch können die Stromkosten gesenkt und die Autarkie gesteigert werden. Der Flatrate-Tarif wird jährlich dem Verbrauchsmuster angepasst. Netzdienstleistungen oder variable Stromtarife sind noch nicht Teil des Angebotes.

sonniQ+ basiert auf der Lumenaza.Flat, einem auf Photovoltaik-Speichersysteme zugeschnittenen Stromprodukt, welches das Berliner Unternehmen 2019 lanciert hat. Hardwarehersteller und -händler können damit zukunftsweisende neue Stromtarife und Energiedienstleistungen für dezentrale Energiesysteme anbieten. Installateure erhalten Zugang zu einem eigenen Online-Portal, mit denen Anlagen sich überwachen und fernwarten lassen.

Weitere Cloud-Anbieter:

  • EWE myEnergyCloud von EWE Aktiengesellschaft
  • gridX von maxx-solar
  • Meine SolarCloud von enviaM
  • innogy SolarCloud von innogy
  • Caterva-Sonnen von Alelion Energy Systems
Wichtige Fragen an Strom-Cloud-Anbieter
Muss ich einen Stromspeicher vom Cloud-Anbieter kaufen/ besitzen? Gibt es Zusatz-Kosten für Zähler oä?
Muss ich einen Stromliefervertrag beim Cloud-Anbieter abschließen? Sind die dort angebotenen kWh-Preise günstig oder teuer?
Wie lange gelten die im Stromtarif vereinbarten Preise? Wann kann man den Stromtarif vom Cloud-Anbieter kündigen?
Wieviel kostet die kWh Strom, wenn man das im Paket vereinbarte Bezugs-Budget überzieht?
Sind auch die anderen Pakete lukrativ, wenn man zB ein Elektroauto kauft und das Paket wechseln möchte?
Was passiert mit einem Guthaben? Verfällt das Stromkonto-Guthaben nach einer gewissen Zeit?

Steuerliche Behandlung von Strom-Clouds

Das “Thema Steuern” wird gerade bei den Solar-Clouds nochmal komplizierter als es ohnehin schon insbesondere bei Nutzung eines Stromspeichers ist. Experten gehen jedoch mehrheitlich davon aus, dass sowohl die Lieferung von Strom in die Cloud oder auch als Regelenergiebereitstellung als Teil eines virtuellen Kraftwerks als auch der Strombezug der Freimenge aus der Cloud steuerlich kein zeitversetzter Eigenverbrauch, sondern zwei verschiedene Vorgänge sind.

Umsatzsteuer

Grundsätzlich werden bei der Festlegung der Umsatz- bzw. Vorsteuer die Stromlieferung mit ihrem Wert und der anteiligen Vor- bzw. Umsatzsteuer mit dem Strombezug miteinander verrechnet. Sofern Sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, können Sie dann die Umsatzsteuer der von Ihnen bezogenen Leistung als Vorsteuer abziehen bzw. mit der Umsatzsteuer der von Ihnen erbrachten Leistung verrechnen.

Der steuerliche Umsatz entspricht der Vergütung, die der Anlagenbetreiber erhält, entweder vom Netzbetreiber oder vom Cloudbetreiber. Bekommt der Einspeiser keine vertraglich vereinbarte Vergütung, sondern den Strom zeitversetzt für privaten Eigenverbrauch, wäre die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage das was der Betreiber für dieses Tauschgeschäft aufwendet wie z. B. die EEG-Vergütung, auf die er verzichtet.

In der Praxis wird es aber etwas komplizierter: Wird Strom in die Cloud geliefert, so geschieht dies zum “Bruttopreis”. Die darauf anfallende Umsatzsteuer müssen Sie dann ans Finanzamt abführen. Wie aber z. B. die Kosten für die Cloud wie z. B. eine monatliche Pauschale gehandhabt werden, ist schon schwieriger, denn wenn man den Strom privat verbraucht, kann die Vorsteuer evtl. nicht auf die vollen Kosten der Cloud zurückgefordert werden. Die Kosten für den Mehrbedarf können bei Privatleuten nicht mehrwertsteuerlich angesetzt werden.

Ertragssteuer

Bei der ertragssteuerlichen Erfassung handelt es sich bei Stromeinspeisung in die Cloud um Einkünfte in der Höhe, wie sie auch umsatzsteuerlich bewertet wurden. Bei Einspeisung gegen Entgelt ist das die Höhe des Vergütungspreises und beim Tauschgeschäft ohne Vergütung die entgangene Einspeisevergütung laut EEG oder eben die Vergütung die vom Cloudanbieter als Gutschrift für die Einspeisung angerechnet wird. Kosten für den Strombezug können hier nicht angesetzt werden, wenn es sich um Strom zur Deckung des privaten Strombedarfs handelt.

Wie wirtschaftlich sind Cloud-Angebote?

Ob es sich lohnt, eine Cloud bzw. Community zu nutzen, um seinen Verbrauch so gut es geht mit “eigenem” Solarstrom zu decken, hängt von vielen Faktoren ab. Da die angebotenen Tarife, Zusatzkosten, Erlösmöglichkeiten als auch z. B. die technische Ausstattung der Stromspeicher variieren, sind Vergleiche zwischen Anbieter komplex. Hinzu kommt, dass speziell bei vielen Cloud-Lösungen die Einspeisevergütung des Kunden mit dem aus der Cloud bezogenen Strom verrechnet wird, was die tatsächlichen Kosten verdecken kann.

Die wichtigsten Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit von Strom-Clod-Anbietern und deren Tarife

  • Kosten: Tatsächliche Investitionskosten der Anlagen-/Speicher-Systeme inkl. Installation etc.
  • Verbrauch: Vertragslaufzeit der Stromtarife hinsichtlich Strompreisanpassungen/ -steigerungen, Konditionen der einzelnen Cloud-Pakete
  • Technik: Leistung der Solaranlage, Kapazität, Lade- und Entladeleistung, Autarkiegrad des Speichersystems
  • Zuverlässigkeit: Refinanzierung (Grundgebühr, Einnahmen aus Primärregelleistung, Redispatch, Einbehalt der EEG-Einspeisevergütung)

Das PV Magazine hat in einer größer angelegten Wirtschaftlichkeitsanalyse etlicher verschiedener Auslegungen von sonnen und SENEC-Tarifen geringe Vorteile bei den sonnen-Tarifen festgestellt. Hier wird ebenfalls geäußert, dass der Vergleich der Speichernutzung mit und ohne Cloudtarif, meist der Stromspeicher mit Tarif lohnender ist.

In einer umfangreichen Analyse hat EuPD Research 2018 15 Angebote von Community- und Cloud-Lösungen in Deutschland erstellt. In 8 Kriterien wurden alle Aspekte von Vertragsdetails über Kosten und Nutzen untersucht. Auch hier kam die sonnenCommunity auf einen ersten Platz: “Mit ihren flexiblen Flat-Tarifen garantiert die sonnenCommunity bei dem Vergleich der Stromtarife mit Speicher das kostengünstigste Angebot.”

Anbieter & ProduktGesamtbewertung
sonnenCommunity4,5
Caterva-Sonne3,8
E3/DC ZERO3,3
SENEC Cloud 2.03,1

Laut EuPD Research ergibt sich für Stromtarife mit einem Speicher zwischen günstigstem und teuerstem Anbieter in der Beispielrechnung für einen 4-Personenhaushalt mit 4.500 kWh Stromverbrauch ein Aufpreis von 512 Euro pro Jahr, was eine deutliche Mehrbelastung für den Kunden bedeutet. Einen echten Mehrwertbieten laut EuPD Research bislang nur die wenigsten Anbieter an.

Weitere Informationen zum Eigenverbrauch von PV-Strom

Quelle: https://www.energie-experten.org/erneuerbare-energien/photovoltaik/eigenverbrauch/strom-cloud geladen am 24.08.2021

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