Sachwerte
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Unter Sachwert versteht man den Wert von beweglichen Sachen und Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, der insbesondere im Finanzwesen im Rahmen der Wertermittlung von Bedeutung ist.
Der Wert besonders wertvoller Vermögensgegenstände (Schmuck, Kraftfahrzeuge, Maschinen, Flugzeuge, Schiffe, Immobilien) muss beim Erwerb abschätzbar sein, damit der Käufer einen angemessenen Preis zahlt. Da sich der aktuelle Wert während der Bestandshaltung verändert, ist auch in vielen Fällen eine Aktualisierung des Sachwerts erforderlich. Die Ermittlung des aktuellen Sachwerts wird dabei kundigen Sachverständigen überlassen, den Gutachtern oder Gutachterausschüssen.
Quelle: Seite „Sachwert“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 22. Februar 2022, 19:01 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Sachwert&oldid=220484523 (Abgerufen: 15. April 2022, 10:14 UTC)
Der Sachwert – Schutz vor Inflation
Als Sachwerte werden Güter bezeichnet, die ihren Wert auch dann erhalten können, wenn etwa der Geldwert aufgrund von inflationären Tendenzen sinkt. Sachwerte gelten daher auch als wertstabil und sind besonders in Krisenzeiten gern genutzte Anlagen. Zu den Sachwerten gehören unter anderem Immobilien, Grundstücke und Edelmetalle. Sie alle können sogar von einer Inflation und steigenden Preisen profitieren, da auch ihr Wert in diesen Wirtschaftsphasen ansteigt. Lediglich bei einer Deflation könnten Sachwerte kurzzeitig an Wert verlieren, denn ihr Preis sinkt. Da aber Deflationen deutlich seltener auftreten als Inflationen, wird die Investition in Sachwerte zumindest mit einem Teil des Vermögens von vielen Experten angeraten.
Quelle: https://www.fondsvermittlung24.de/sachwerte.html geladen am 15.04.2022
Sachwert Begriff
1. Synonym für Reproduktionswert.
2. Im übertragenen Sinn: Von Geldwertschwankungen unabhängiges (die Inflation im Wert kompensierendes) Gut.
Quellen:
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sachwert-42550#head1
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/reproduktionswert-46163
Marc Friedrich von der Honorarberatung Friedrich & Partner Vermögenssicherung erweitert die Definition mit Bitcoin wie folgt: “Ein Sachwert ist ein durch die Natur oder Mathematik limitierter Vermögenswert, der nicht unendlich vermehrt werden kann”.
Die Investition in Sachwerte bringt evtl. keine Rendite, ist aber real.
Hier eine schöne Übersicht: https://www.wohlstandsbildner.de/wohlstandsbildung/was-sind-sachwerte
Und hier eine Abgrenzung: https://fairvalue-magazin.de/sachwerte
Aus dem angelsächsischen Raum scheint die Definition zu kommen, dass ein Asset – also ein Vermögenswert – immer eine Rendite abwerfen muss.
Dieser Auffassung schließe ich mich nicht an, sondern betrachte Sachwerte in erster Linie als Wertspeicher oder als MIttel zur Krisenvorsorge. Deshalb schließe ich Immobilien und sogar selbst genutzte Immobilien in meine Übersicht mit ein.
Eine Investition in die Modernisierung der selbstgenutzten Immobilie kann sinnvoll sein, um Bankguthaben (Zahlungsversprechen) in einen Sachwert umzuwandeln.
Dabei kann sogar eine Rendite im Sinn von reduzierten Stromkosten entstehen.
Ein anderer Begriff ist Wertanlage oder auf Englisch “Store of Value”. Wertanlagen beinhalten auch Uhren oder Autos:
Der Porsche 911 ist zweifelsohne ein Klassiker, der auf Autoliebhaber mit Benzin im Blut eine pure Faszination ausübt. In den vergangenen 15 Jahren konnte dieses Erfolgsmodell eine satte Wertsteigerung von 638 Prozent erzielen.
Quelle: https://gutachter-raiolo.de/ratgeber/auto-als-wertanlage geladen am 17.04.2022
Übersicht Sachwerte
Wasserstoff Brennstoffzellen BHKW
Reformer-Methanol-Brennstoffzelle (RMFC)
Sachwerte in Unternehmen
Bei Unternehmen wird der Ausdruck Bilanz lediglich mit herkömmlichen betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen eines Unternehmens assoziiert. In diesem Sinne wird der Begriff Bilanz dann synonym zu den Begriffen Abschlussbilanz, balance sheet (englisch), Bilanzrechnung, Handelsbilanz, Konzernabschluss, HGB-Bilanz, Jahresbilanz, oder Unternehmensbilanz gebraucht.
Die hier behandelte Unternehmensbilanz ist aus rechtlicher Sicht eine systematische Aufstellung von geldwerten Rechten (Vermögen), Pflichten (Schulden) und dem Nettovermögen, das sich als Saldo aus der Summe der geldwerten Rechte (Bruttovermögen) abzüglich der Schulden ergibt. Die Rechte umfassen dabei Eigentumsrechte (Sach- und geistiges Eigentum wie Urheber- und Markenrechte, Patente etc.) und Forderungen. Vermögensrechte werden auf der Aktivseite, Pflichten (Schulden) und Nettovermögen auf der Passivseite verbucht (nur Insolvenz anzeigendes negatives Nettovermögen wird aus Gründen der Bilanzidentität auf der Aktivseite verbucht). Das Netto-Geldvermögen ergibt sich dabei aus den Zahlungsmitteln plus den sonstigen Forderungen abzüglich der Verbindlichkeiten. Nettogeldvermögen und Eigentumsrechte ergeben aufaddiert das Nettovermögen oder Eigenkapital.[1] Ist dieses positiv, wird es (als Überschuss des Bruttovermögens über die Schulden) auf der Passivseite, ist es negativ, wird es als Überschuss der Schulden über das Bruttovermögen auf der Aktivseite verbucht, um auf beiden Seiten dieselbe Bilanzsumme zu erhalten.
Aus kaufmännischer Sicht stellt eine Bilanz eine summarische Gegenüberstellung von Verwendung (Aktiva, gegliedert nach Anlage- und Umlaufvermögen) und Herkunft der Mittel eines Unternehmens (Passiva) dar. Das Vermögen eines Unternehmens (Aktiva) kann dabei aus Eigen- oder Fremdkapital (Passiva) herstammen (betriebswirtschaftlicher Kapitalbegriff). Die Bilanz ist ein Bestandteil des Jahresabschlusses eines Unternehmens und dient Gläubigern, Ratingagenturen, Anteilseignern, Arbeitnehmern, dem bilanzierenden Unternehmen und dem Staat zur Orientierung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des entsprechenden Unternehmens.
Unter Aktiva (SingularAktivum, von lateinischagere ‚tätig sein, handeln‘) versteht man die Summe des einem Unternehmen zur Verfügung stehenden Vermögens, das auf der linken Seite einer Bilanz zu finden ist. Sie zeigen, für welche Vermögensgegenstände die Kapitalquellen eines Unternehmens verwendet wurden.[1][2] Diese Kapitalquellen sind auf der rechten Seite der Bilanz gelistet und bilden die Passiva.
Die Aktivseite der Bilanz zeigt mithin die Verwendung der finanziellen Mittel bzw. den Besitz des Wirtschaftssubjektes, während die rechte Seite der Bilanz (Passivseite) die Mittelherkunft anzeigt.
Anlagevermögen
→ Hauptartikel: Anlagevermögen
Im Anlagevermögen sind gemäß § 247 Abs. 2 HGB nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Das Anlagevermögen beinhaltet somit die mittel- und langfristig gebundenen Mittel des Unternehmens.[6] Ebenfalls zum Anlagevermögen gerechnet werden Finanzanlagen mit dauerhaftem Charakter, beispielsweise langfristige Anleihen und Beteiligungen, Ausleihungen oder Anteile an anderen Unternehmen.[7]
Weiterhin umfasst das Anlagevermögen auch immaterielle Vermögensgegenstände.[7] Es handelt sich um solche Vermögensgegenstände, die nicht körperlich fassbar sind.[8] Hierzu zählen entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, wie Lizenzen, gewerbliche Schutzrechte und Konzessionen.[7] So zählt in der Medienindustrie das immaterielle Vermögen zu den wichtigsten Elementen der Bilanz, werden hier doch die zukünftig zu erwartenden Erträge aus Film- oder Musikrechten kapitalisiert und aufgeführt.[9] Auch immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, sind dem Anlagevermögen zuzuordnen.[10] Allerdings besteht handelsrechtlich unter den Voraussetzungen des § 248 Abs. 2 HGB lediglich ein Aktivierungswahlrecht für solche selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände; steuerlich besteht gemäß § 5 Abs. 2 EStG sogar ein Aktivierungsverbot.
Umlaufvermögen
→ Hauptartikel: Umlaufvermögen
Das Umlaufvermögen umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die das Unternehmen zur kurzfristigen Verwendung besitzt.[7][11] Dazu zählen beispielsweise die Kassenbestände, Bankguthaben sowie kurzfristig verfügbare Finanzanlagen.[7][11][12] Daneben bilden zum Beispiel auch für die Produktion notwendige Rohstoffe und Vorprodukte sowie kurzfristig verkaufbare Lagerbestände an Fertigprodukten Teile des Umlaufvermögens.[7][11][12]
Vermögensgegenstand
Ein Vermögensgegenstand ist ein vom Handelsgesetzbuch, in der Fachliteratur und in der Rechtsprechung verwendeter Begriff, der alle materiellen und immateriellen bilanzierungsfähigen Sachen und Rechte umfasst.
Nicht jeder Vermögensgegenstand gelangt durch Aktivierung in die Bilanz. Ob ein solcher Vermögensgegenstand in der Bilanz zu aktivieren ist, ergibt sich aus den handelsrechtlichen Vorschriften.
Einordnung der Vermögensgegenstände
Die Vermögensgegenstände umfassen damit im Wesentlichen das Anlage- und Umlaufvermögen auf der Aktivseite der Bilanz.
Es gibt materielle und immaterielle Vermögensgegenstände.
Definition nach IAS/IFRS
Die IAS/IFRS verwenden, anders als das HGB, nicht den Begriff des Vermögensgegenstands, sondern des Vermögenswerts. Nach Framework (F.49a) ist ein Vermögenswert eine
- aufgrund eines Ereignisses in der Vergangenheit
- unter der Kontrolle der bilanzierenden Einheit stehende Ressource,
- von der zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen erwächst.
Zu den Vermögenswerten können
- selbsterstellte oder erworbene Sachanlagen,
- selbsterstellte oder erworbene immaterielle Vermögenswerte oder
- Geschäfts- und Firmenwerte (Goodwill)
gehören.
Sachanlage
Sachanlagen (englisch tangible assets) sind im Rechnungswesen materielle Vermögensgegenstände, die sich im Eigentum eines Unternehmens befinden, auf Dauer im Unternehmen verbleiben und in der Regel betriebsnotwendig sind, also nötig, um die Produktion und den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Im Gegensatz zum Umlaufvermögen lassen sich Sachanlagen nicht rasch liquidieren und sind damit langfristig im Unternehmen gebunden. Sachanlagen sind in der Bilanz auf der Aktivseite verzeichnet und gehören neben den Finanzanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen zum Anlagevermögen. Sie sind nach ihrer Wiederverkäuflichkeit sortiert, das heißt die am einfachsten zu verkaufende Position steht an letzter Stelle.
Die Bilanzpositionen der Sachanlagen gliedern sich nach § 266 HGB in vier Unterpunkte auf:
- Die Bilanzposition „Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken“ umfasst die genannten Vermögensteile in einer Sammelposition. Eine Trennung in abnutzbare und nicht abnutzbare Werte ist nicht vorgeschrieben, aber erforderlich. Neben Grundstücken, Gebäuden, Erbbaurechten und Eigentum an Wohnungen und Bergwerken gehören hierzu auch Einrichtungen, die der Benutzung dienen, z. B. Heizungsanlagen.
- „Technische Anlagen und Maschinen“ sind alle Anlagen, die unmittelbar der Produktion dienen.
- Zu der Position „Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ gehören alle Anlagen, die nicht unmittelbar der Produktion dienen. Dies kann z. B. der Fuhrpark oder die Telefonanlage sein.
- Unter „Anlagen im Bau, Anzahlungen auf Anlagen“ sind Ausgaben für Anlagen aufzuführen, die zum Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellt sind. Diese Ausgaben sind keine Aufwendungen, sondern fließen in den Wert der späteren Anlage ein und sind deshalb in der Bilanz zu aktivieren.
Quellen:
Seite „Bilanz“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 19. März 2022, 21:50 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bilanz&oldid=221315937 (Abgerufen: 15. April 2022, 04:10 UTC)
Seite „Aktiva“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 7. Januar 2022, 16:14 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Aktiva&oldid=218899617 (Abgerufen: 15. April 2022, 04:14 UTC)
Seite „Vermögensgegenstand“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 24. Februar 2021, 09:09 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Verm%C3%B6gensgegenstand&oldid=209153324 (Abgerufen: 15. April 2022, 04:20 UTC)
Seite „Sachanlage“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 28. August 2019, 06:33 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Sachanlage&oldid=191749042 (Abgerufen: 15. April 2022, 04:22 UTC)
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