Wohnungsbauprämie mit 10 % schlägt Inflation

Wohnungsbauprämie

Die 1952 eingeführte Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Subvention in Deutschland. Sie ist gemeinsam mit der Arbeitnehmersparzulage ein wesentliches Element der Förderung des Bausparens und der Vermögensbildung

Prämienberechtigte

Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben gemäß Wohnungsbau-Prämiengesetz alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren (Vollwaisen unabhängig vom Alter), wenn sie prämienbegünstigte Aufwendungen leisten und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Prämienbegünstigte Aufwendungen

Als Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind begünstigt (§ 2 WoPG):

  • Beiträge an Bausparkassen, nicht jedoch zulagenbegünstigte vermögenswirksame Leistungen
  • Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften
  • Beiträge zu Sparverträgen. Die eingezahlten Sparbeiträge und die Prämien müssen zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums (oder zum Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts) verwendet werden
  • Beiträge nach der Art von Sparverträgen, die mit Wohnungs- und Siedlungsunternehmen zum Zwecke einer Kapitalansammlung abgeschlossen werden. Die eingezahlten Beiträge und die Prämien müssen zum Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums (bzw. eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts) verwendet werden.

Prämienbegünstigte Beiträge, Einkommensgrenzen

Grundsätzlich beträgt die Prämie 10 % der folgenden Aufwendungen, sofern diese im Kalenderjahr mindestens 50 € betragen (außer vermögenswirksamen Leistungen, für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht) (§ 3 Abs. 1 WoPG). Berücksichtigt werden

  • sämtliche auf den Vertrag eingezahlte Beträge (laufende sowie einmalige Zahlungen),
  • Guthabenzinsen auf das Bausparguthaben, soweit diese nicht zusammen mit dem Bausparguthaben die Bausparsumme übersteigen.

Je Kalenderjahr werden jedoch maximal Aufwendungen in Höhe von 700 € (Einzelperson) bzw. 1400 € (Ehepaar) bezuschusst, sodass die jährliche Höchstprämie bei 70 € bzw. 140 € liegt (§ 3 Abs. 2 WoPG). Die Prämie wird vom Finanzamt an die Bausparkasse überwiesen und dem Bausparkonto gutgeschrieben.

Personen, deren zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr 35.000 € (Alleinstehende) bzw. 70.000 € (für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner) übersteigt, haben keinen Anspruch auf Wohnungsbauprämie (§ 2a WoPG). Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sind in diesem Fall Kapitalerträge nicht anzusetzen und etwaige Kinderfreibeträge abzuziehen.

Zum 1. Januar 2021 wurden diese Richtwerte angehoben. Die folgende Tabelle stellt die aktuellen und die bisherigen Werte gegenüber.

Bis 31. Dezember 2020Ab 1. Januar 2021
EinzelpersonenEhepaareEinzelpersonenEhepaare
Prämienhöhe8,8 % p. a.10,0 % p. a.
Maximal bezuschusste Aufwendungen512 €1.024 €700 €1.400 €
Maximale Prämie45,06 €90,11 €70 €140 €
Maximales zu versteuerndes Einkommen25.600 €51.200 €35.000 €70.000 €

Quelle: Seite „Wohnungsbauprämie“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 16. Oktober 2022, 12:33 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wohnungsbaupr%C3%A4mie&oldid=227085525 (Abgerufen: 10. Januar 2023, 21:02 UTC)

Neue Wohnungsbauprämie: Mehr Förderung fürs Eigenheim
Was Sie über die Wohnungsbauprämie wissen sollten

Die Wohnungsbauprämie hilft Bausparern dabei, sich den Traum von der eigenen Immobilie zu erfüllen. Die noch bessere Nachricht: Die Förderung selbst sowie die Einkommensgrenzen wurden zum 1. Januar 2021 deutlich erhöht. Hier finden Sie alle Informationen rund um die neue Wohnungsbauprämie.

Wohneigentum gehört nach wie vor zu den besten Formen der Altersvorsorge. Der Weg hin zum eigenen Haus oder zur eigenen Wohnung ist allerdings in der Regel kein Spaziergang, denn wer kann das für die Baufinanzierung benötigte Geld schon ganz allein aufbringen? Die Wohnungsbauprämie unterstützt Sie als Bausparer dabei, das Eigenkapital als Grundstock für die eigenen vier Wände anzusparen. In Zeiten niedriger Zinsen ist dieser Zuschuss besonders hilfreich.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Höhere Prämien: Jetzt 10 Prozent Wohnungsbauprämie auf Bausparbeiträge
Höhere begünstigte Einzahlungen: Mehr einzahlen heißt, schneller ins eigene Zuhause
Höhere Einkommensgrenzen: Davon profitieren bis zu 39 Millionen Menschen – Sie auch!? 

Quelle: https://www.lbs.de/foerderung_und_praemien/zentral/wohnungsbaupraemie_3/wohnungsbaupraemie.jsp?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=wop&gclid=EAIaIQobChMIxcr_u_G9_AIV1u7tCh198gIWEAAYAiAAEgLQhPD_BwE&gclsrc=aw.ds

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