Warnung vor Kapital-Lebensversicherungen

Der neuste Tenhagen-Newsletter greift das Thema Kapital-Lebensversicherungen auf:
https://www.finanztip.de/blog/nl_2023kw17/?newsletter_id=2023170
Es sind nicht nur die Gebühren.
Wir haben gestern im Webinar “Raus aus teuren Lebensversicherungen: So bekommst du 1,5-2 mal mehr Geld zurück!” Gewinnmargen der Versicherer gesehen, zwischen 11 % und 30 % jährlich ab dem ersten Jahr!
Von diesem Gewinn wird nur ein kleiner Teil an den Kunden weitergegeben.
Im schlimmsten Fall wird die Rendite negativ, d.h. du hast mehr eingezahlt als du jemals rausbekommen wirst.
Herr Boris Staab von der Art-L GmbH hat uns auf Gesetzestexte hingewiesen, die praktisch auf eine Enteignung des Versicherungskunden hinauslaufen.
Also nie eine Kapitallebensversicherung abschließen und bestehende Versicherungen über die Dienstleister rückabwickeln.
Nicht über den Rechtsanwalt, fehlende Widerrufserklärung ist tot!
Es gibt eine gute Hilfestellung, um mit Gewinn aus dem Vertrag zu kommen:
https://www.finanzcafe24.de/vertragshilfe
Weitere Details zur Kapital-Lebensversicherung
Wie Tenhagen schreibt:
In Deutschland werden jedes Jahr noch immer millionenfach private Lebens- oder Rentenversicherungen neu abgeschlossen. Und sie werden Dir gerne als besonders langfristige und sichere Lösung verkauft.
Herr Boris Staab von der Art-L GmbH sagte gestern, es gäbe 80 Millionen Altverträge, die alle nicht mehr rentieren.
Die Gefahr kommt von folgenden Gesetzen:
§163 VVG Der Versicherer ist zu einer Neufestsetzung der vereinbarten Prämie berechtigt, wenn…
https://dejure.org/gesetze/VVG/163.html
§314 VAG Alle Arten von Zahlungen, besonders Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheins sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden.
https://dejure.org/gesetze/VAG/314.html
§222 VAG …zu erhebenden Sonderbeitrag oder der nach § 226 Absatz 6 Satz 2 zu erhebende Sonderbeitrag nicht ausreicht, um die Fortführung der Verträge zu gewährleisten, setzt die Aufsichtsbehörde bei Lebensversicherungsverträgen die Verpflichtungen aus den Verträgen um maximal 5 Prozent der vertraglich garantierten Leistungen herab. 2Die Aufsichtsbehörde kann außerdem Anordnungen treffen, um einen außergewöhnlichen Anstieg der Zahl vorzeitiger Vertragsbeendigungen zu verhindern.
https://dejure.org/gesetze/VAG/222.html
Laut Herrn Staab dürfen und werden die Versicherer nicht pleite gehen. Sie werden im Gegenteil mit den Aufsichtbehörden den Kunden haftbar machen, z. B. wie in §222 beschrieben.
D.h. es kann sein, dass du dein Geld nie wieder siehst.
Das Gute am gestrigen Vortrag: über spezialisierte Dienstleister bekommst du sofort 75 % des Rückkaufswertes ausgezahlt.
Je nach Verlauf der Verhandlungen bis zu xxx % deines Rückkaufswertes. D.h. dann bekommst du alle Einzahlungen und noch etwas Rendite oben drauf.
Die Verträge durch die Dienstleister prüfen zu lassen ist kostenlos und verpflichtet dich zu nichts.
Wenn es keine Aussicht auf Erfolg gibt, sagen sie dir eh ab…
Einzige Bedingung: Rückkaufwert über 5000 €.
Rückkaufwert, nicht Summe aller Einzahlungen!
Und wichtig: staatlich geförderte Produkte, z. B. Betriebliche Altersvorsorge (BAV) können nicht gekündigt werden.

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