Vorstellung DOWCCH1

Der DOWCCH1 Roboter handelt im Stundenchart des Dow Jones Industrial Index.

Dieser Roboter ist sehr volatil, weshalb er bis zu sechs Mal pro Tag Verluste erleiden kann. Dies entsprach am 14.10.2020 einem Gesamtverlust von ca. 392 Punkten.

Expertenprogramm: DOWCCH1_EA

Symbol: US30Dec20

Periode: H1

Testzeitraum: 01.01.2020 – 31.10.2021

Ersteinlage: 2000,00

Nettogewinn gesamt: 7950,00

Bruttogewinn: 38764,00

Bruttoverlust: 30814,00

Rückgang Kontostand maximal: 3362,00 (168,10 %)

Rückgang Equity maximal: 3757,00 (187,85 %)

Ertragskurve DOWCCH1

Erwartete jährliche Rendite DOWCCH1:

Ersteinlage: 2000

Nettogewinn gesamt: 7950

Jahresrendite: 400 %

Vorstellung GBPUSDCCH1

Der GBPUSDCCH1 Roboter handelt im H1-GBPUSD-Chart.

Expertenprogramm: GBPUSDCCH1_EA

Symbol: GBPUSD

Periode: H1

Testzeitraum: 01.01.2020 – 31.10.2021

Ersteinlage: 2000,00

Nettogewinn gesamt: 1322,50

Rückgang Kontostand maximal: 474,10 (23,71 %)

Ertragskurve GPBUSDCCH1

Erwartete jährliche Rendite GBPUSDCCH1:

Ersteinlage: 2000

Nettogewinn gesamt: 721.36

Jahresrendite: 36,06 %

Kleine Kapitalgesellschaft in Deutschland gründen

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

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Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt) ist eine deutsche Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Als 2008 geschaffene kleinere Variante der herkömmlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist sie eine gut angenommene Alternative zur bis dahin im Vordringen befindlichen nicht börsennotierten britischen Limited und hat diese Rechtsform in Deutschland heute zum großen Teil verdrängt.

Hintergrund

Der deutsche Gesetzgeber hat die UG (haftungsbeschränkt) in erster Linie eingeführt, um eine Alternative zur zuvor immer beliebteren Rechtsform der britischen Limited anbieten zu können. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung (GbR mbH) war bereits 1999 vom Bundesgerichtshof abgelehnt worden.[1]

Die in § 5a GmbHG geregelte UG (haftungsbeschränkt) stellt keine neue Rechtsform dar. Vielmehr handelt es sich um eine GmbH mit einem geringeren Stammkapital als dem für die gewöhnliche GmbH vorgeschriebenen Mindeststammkapital von 25.000 Euro und mit einem besonderen Rechtsformzusatz. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine juristische Person, (im Regelfall) voll körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig, und sie muss ihre Jahresabschlüsse nach Maßgabe der §§ 325, 326 HGB veröffentlichen. Die UG (haftungsbeschränkt) kann mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro gegründet werden – deshalb wird sie umgangssprachlich auch als Mini-GmbH und 1-Euro-GmbH bezeichnet. Sie kann gemeinnützig sein (dann: gUG (haftungsbeschränkt)), wenn sie die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt. Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft ist keine gesonderte Rechtsform, sondern eine besondere Ausprägung der gemeinnützigen GmbH (gGmbH) und das GmbH-Gesetz ist auf sie anwendbar.

Die UG (haftungsbeschränkt) hat vor allem in Existenzgründerkreisen großen Anklang gefunden. Zum 1. Januar 2012 existierten 64.371 solche Gesellschaften,[2] unter Hinzurechnung bereits in eine GmbH umgewandelter Gesellschaften und der UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG sogar 76.377.[3] In Deutschland hat seither die britische Limited, die eine Zeit lang im Trend lag, massiv an Bedeutung verloren.

Die rechtlichen Voraussetzungen für die UG (haftungsbeschränkt) wurden durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)[4] vom 23. Oktober 2008 geschaffen, in dem auch die entsprechenden Änderungen des GmbHG enthalten sind.

Gründung der Gesellschaft

Die UG (haftungsbeschränkt) wird bis auf geringfügige Abweichungen wie die klassische GmbH gegründet. Da sie Subtyp der GmbH ist, finden auf sie – vorbehaltlich Sonderregeln – die Regeln des GmbH-Rechts Anwendung.[5]

Unternehmensbezeichnung

Die Firma des Unternehmens muss die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ beinhalten (§ 5a GmbHG). Das Weglassen der Klammern oder Umformulierung von „haftungsbeschränkt“ in z. B. „mit beschränkter Haftung“ ist nicht zulässig.

Stammkapital

Die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Nennbeträge der Geschäftsanteile der Gesellschafter – das sogenannte Stammkapital – müssen nach der Gründung und vor der Anmeldung zum Handelsregister (§ 5a Abs. 2 GmbHG) erbracht werden, damit die UG (haftungsbeschränkt) eingetragen wird. Das Stammkapital muss mindestens einen Euro betragen. In der Gründungspraxis werden meist Beträge bis zu 1000 Euro gewählt, was aber die Bonität der Gesellschaft beeinträchtigen kann.

Ab 25.000 Euro wird keine UG (haftungsbeschränkt) mehr gegründet, sondern eine GmbH im ursprünglichen Sinne (§ 5a Abs. 1 S. 1 GmbHG). Im Gegensatz zur GmbH sind bei einer UG (haftungsbeschränkt) keine Sacheinlagen zulässig. Das Stammkapital muss sofort in voller Höhe als Bareinlage eingezahlt werden (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Ist Kapital in Höhe von 12.500 Euro vorhanden, kann damit entweder eine UG (haftungsbeschränkt) mit Stammkapital von 12.500 Euro gegründet werden oder eine GmbH im ursprünglichen Sinne, bei der nur die Hälfte des Stammkapitals von mindestens 25.000 Euro einbezahlt werden muss. Der Unterschied liegt im Insolvenzfall: Bei der GmbH besteht die Pflicht der Gesellschafter, den Fehlbetrag zu 25.000 Euro Stammkapital noch zu erbringen, in der UG (haftungsbeschränkt) hingegen nicht. Siehe auch: „Gründung einer GmbH“ im Artikel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

Rechte und Pflichten der Beteiligten

Gesellschafter

Die Gesellschafter haben gemäß § 5a Abs. 4 GmbHG bei drohender Zahlungsunfähigkeit unverzüglich eine Gesellschafterversammlung abzuhalten. Siehe auch: „Rechte und Pflichten der Gesellschafter“ im Artikel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

Geschäftsführer

Hauptartikel: „Geschäftsführung und Außenvertretung“ im Artikel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

Aufsichtsrat

Eine Verpflichtung zur Bildung eines Aufsichtsrates besteht nur dann, wenn mitbestimmungsrechtliche Vorschriften dies erforderlich machen, bspw. wenn die UG (haftungsbeschränkt) mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt (also kaum von praktischer Relevanz). Die Satzung kann jedoch die Errichtung eines Aufsichtsrats vorsehen.

Buchführungspflicht

Hauptartikel: „Rechnungslegung der GmbH“ im Artikel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)

Rücklagenbildung

Im Gegenzug dafür, dass die Stammeinlage (nahezu) beliebig gering ausfallen kann, müssen jährlich mindestens 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt werden. Wenn die angesammelten Rücklagen zusammen mit dem ursprünglichen Stammkapital 25.000 Euro (Mindestkapital gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG) erreicht haben, können die Gesellschafter gemäß § 57c GmbHG einen Kapitalerhöhungsbeschluss fassen. Dieser ermöglicht es der UG (haftungsbeschränkt),

  • künftig auf die Ansammlung der Rücklage in Höhe von 25 % des Jahresüberschusses zu verzichten,
  • über den Jahresüberschuss auch sonst frei zu verfügen und
  • ihre Firmierung zu ändern und den Rechtsformzusatz „GmbH“ zu führen.

Quelle: Seite „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 29. April 2021, 11:41 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Unternehmergesellschaft_(haftungsbeschr%C3%A4nkt)&oldid=211425302 (Abgerufen: 15. November 2021, 20:20 UTC)

Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?

Eine UG (haftungsbeschränkt) ist eine Rechtsform für eine Gesellschaft. UG ist dabei die Abkürzung für Unternehmergesellschaft. Oftmals wird diese auch als 1-Euro GmbH bezeichnet. Im Gegensatz zu einer Personengesellschaft handelt es sich bei der UG (haftungsbeschränkt) um eine Kapitalgesellschaft. Das bedeutet: Es haftet immer die Gesellschaft mit ihrem „Kapital“ (deshalb auch Kapitalgesellschaft) und nicht der dahinter stehende Gesellschafter persönlich. Wie bei einer GmbH ist also die Haftung der Gesellschaft auf das eingezahlte Stammkapital beschränkt.

Vorteile einer UG (haftungsbeschränkt)

Die Vorteile der Gründung einer Firma in der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Haftungsminimierung: Die Haftung ist auf das Stammkapital beschränkt
  • im Gegensatz zur GmbH ist kein hohes Stammkapital erforderlich
  • die Gründungskosten sind gering

Eine Gründung mit Recht 24/7 können Sie noch heute starten.

Welches Stammkapital ist erforderlich?

Beim erforderlichen Stammkapital für eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bestehen gesetzlich keine Vorgaben. Man kann theoretisch also auch mit einem Euro gründen, weshalb diese Rechtsform auch oft als 1-Euro GmbH bezeichnet wird. In der Praxis beurkunden die allermeisten Notare aber erst ab einem Stammkapital von 300,00 Euro und wir raten deshalb auch zu mindestens diesem Betrag.

Grund hierfür ist, dass – nach Ansicht dieser Notare – bei einem Stammkapital von 1 Euro bereits mit der Gründung eine Insolvenzsituation vorliegt. Denn die Gesellschaft hat ja nach der Gründung diverse finanzielle Verpflichtungen. Wenn dann nur 1 Euro auf dem Konto liegt, kann man die offenen Forderungen gleich zu Beginn nicht mehr zahlen und müsste Insolvenz anmelden. Das trifft natürlich nicht bei Unternehmen zu, die gleich laufende Einnahmen haben und an sich gibt es für diese Praxis auch keine gesetzliche Grundlage.

Organe – wer macht was bei einer UG (haftungsbeschränkt)?

Eine UG (haftungsbeschränkt) besteht aus den Gesellschaftern und den Geschäftsführern. Man kann eine UG (haftungsbeschränkt) problemlos auch ganz alleine gründen. Dann spricht man von einer Ein-Mann-Gesellschaft oder einer Ein-Mann-UG. Der Gründer ist dann sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer. Bei mehreren Beteiligten kann der Unternehmer frei wählen, wer Gesellschafter werden soll und wer Geschäftsführer.

Die Positionen kann man am besten mit einem Auto vergleichen: Die Gesellschafter sitzen hinten und ihnen gehört das Auto. Der Geschäftsführer sitzt am Steuer und lenkt. Wenn die Gesellschafter sagen, er muss zum Flughafen fahren, dann muss der Geschäftsführer das als Fahrer tun. Denn sie geben als Eigentümer den Takt vor.

Gesellschaftsvertrag und Musterprotokoll – was ist der Unterschied?

Eine UG (haftungsbeschränkt) kann entweder mit einem Gesellschaftsvertrag oder einem Musterprotokoll gegründet werden. Der wesentliche Unterschied sind die Notarkosten bei diesen beiden Varianten: Die Notarkosten sind bei einem Gesellschaftsvertrag um ca. 500,00 Euro teurer.

Quelle: https://recht24-7.de/ug-gruenden geladen am 15.11.2021

UG gründen – wieviel Kapital man haben sollte

Mit der UG (haftungsbeschränkt) hat der Gesetzgeber eine für Gründer attraktive und im Vergleich kostengünstige Alternative zur GmbH geschaffen. Theoretisch reicht schon ein Euro als Einlage, man sollte sich aber trotzdem genau überlegen, wie viel Stammkapital bei Gründung zur Verfügung stehen muss.

Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ist gerade für Neuunternehmer mit knappem Budget interessant. Man kann ganz unkompliziert eine UG online gründen, bei Verwendung der Mustersatzung und 5.000 Euro Stammkapital sind die Gebühren für den Notar mit 190 Euro bei einem Gesellschafter, bzw. 260€ bei zwei oder drei Gesellschaftern relativ gering. Für die Registergerichtkosten fallen nochmal 152 Euro an. Außerdem muss auch nicht wie bei einer GmbH von Anfang an ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro aufbringen. Theoretisch kann man eine UG (haftungsbeschränkt) bereits mit einem Euro Stammkapital gründen – daher auch der Name „1-Euro-GmbH“. Was sich verlockend anhört, ist in der Praxis aber kaum umzusetzen.

Quelle: https://recht24-7.de/ug-wieviel-kapital-man-haben-sollte geladen am 15.11.2021

Besonderheiten der UG

Das Vorbild der deutschen UG (haftungsbeschränkt) ist die britische Limited (Ltd.), die mit ihrem relativ geringen organisatorischen Aufwand und dem kleinen Mindestkapital von einem Pfund in den frühen 2000ern auch unter deutschen Gründern beliebt war. Die Gründung einer UG verläuft in der Regel schneller und wesentlich kostengünstiger als beispielsweise eine GmbH-Gründung. Wegen den geringeren finanziellen Anforderungen bei weitgehend ähnlichen rechtlichen Vorteilen wie bei der GmbH.

Die Gründungskosten für die UG

Auch wenn die UG oft „1-Euro-GmbH” genannt wird: Die Gründung kostet tatsächlich mehr. Neben dem Stammkapital müssen folgende Gebühren berücksichtigt werden:

  • Beratungskosten (Gründerexperte und Steuerberater)
  • Notargebühren
  • Kosten für Handelsregisteranmeldung und Handelsregistereintrag
  • Anmeldung für das Transparenzregister
  • Gebühren für Gewerbeanmeldung

Zudem sollten bei der Gründung auch Kosten eingeplant werden, die möglicherweise mit der Namensfindung auftreten können. Den richtigen Firmennamen für das eigene Unternehmen zu finden, ist nicht immer leicht. Beachten Sie dabei unbedingt die Möglichkeiten und Einschränkungen, die es beim Firmennamen der UG gibt. Haben Sie jedoch bereits den perfekten Namen für Ihre UG gefunden, sollten Sie unbedingt überprüfen, ob dieser Name noch verfügbar ist. So vermeiden Sie spätere Unstimmigkeiten mit anderen Unternehmen, die eventuell den gleichen oder einen ähnlichen Firmennamen verwenden.

In Verbindung mit dem Firmennamen können eventuell weitere Kosten entstehen:

  • Kosten für eine oder mehrere Domains
  • Gebühr für eine Markenanmeldung

Stammkapital und Rücklagenbildung bei der UG

Jeder Gesellschafter einer UG muss eine Stammeinlage im Wert von mindestens einem Euro auf das Geschäftskonto einzahlen. Sacheinlagen sind nicht möglich. Bei einem Sologründer liegt das minimale Stammkapital tatsächlich bei einem Euro. Allerdings ist die Überschuldungsgefahr einer UG höher, je niedriger das Stammkapital ist. Darum wird das Stammkapital in der Praxis höher angesetzt, meistens auf 500 bis 1.000 Euro. Unsere Checkliste für die UG-Gründung finden Sie hier.

Als weitere Schutzmaßnahme gegen Überschuldung hat der Gesetzgeber die sogenannte Thesaurierungspflicht festgelegt. Thesaurieren bedeutet, dass die UG jedes Jahr Rücklagen bilden muss, die mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses betragen. Damit wird das Stammkapital jährlich erhöht. Die Thesaurierungspflicht entfällt, sobald das Stammkapital eine Höhe von 25.000 Euro erreicht hat.

Falls Sie Ihre UG zu einem späteren Zeitpunkt in eine GmbH umwandeln möchten, müssen Sie das Kapital erhöhen – dies kann entweder durch die natürliche Rücklagenbildung bei der UG geschehen oder durch eine gezielte Kapitalerhöhung.

Persönliche Haftung bei der UG

In der Regel haften die Gesellschafter einer UG ausschließlich mit dem Geschäftsvermögen. Damit bleibt das Privatvermögen der Gründer unberührt. In bestimmten Fällen können die Gesellschafter jedoch zur persönlichen Haftung bei der UG herangezogen werden. Dies wird als Durchgriffshaftung bezeichnet. Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung, wann die Durchgriffshaftung greift, sondern wird in der Rechtsprechung individuell entschieden. Folgende drei Ursachen können die Durchgriffshaftung auslösen:

  • Unterkapitalisierung: Stammkapital kann keine wirtschaftliche Existenz gewährleisten
  • Vermögensvermischung: In der Buchhaltung wurden Privat- und Geschäftsvermögen nicht klar voneinander getrennt.
  • Existenzvernichtender Eingriff: Ein UG-Gesellschafter beeinflusst das Unternehmen so, dass sie zahlungsunfähig wird, z. B. durch Entnahme von Geldern aus dem Firmenkonto

Die Durchgriffshaltung greift nur im Ausnahmefall. Des Weiteren ist zu beachten, dass im Firmennamen der Zusatz „(haftungsbeschränkt)” mitgeführt wird, da die Gesellschafter ansonsten mit ihrem kompletten Privatvermögen haften müssen. Auch zwischen der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und der Firmierung, also dem Handelsregistereintrag, haften die Gesellschafter persönlich. Solange der Handelsregistereintrag nicht veröffentlicht wurde, befindet sich die UG „in Gründung” und muss dies auch kommunizieren. Bei Angabe der Rechtsform muss die Angabe „UG (haftungsbeschränkt) i. Gr.” benutzt werden.

Buchhaltung und Steuern bei der UG

Für die UG gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB). Das bedeutet, dass die doppelte Buchführung angewendet wird. Die Buchhaltung für die UG wird also in zwei Büchern durchgeführt: Grundbuch (Journal) und Hauptbuch (Sachkosten). Weiterhin muss zum Ende des Geschäftsjahres ein Jahresabschluss erstellt werden. Dieser wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Welche Daten offengelegt werden, ist davon abhängig, in welche der Größenklassen nach HGB die UG eingeordnet wird.

Wie jede andere Kapitalgesellschaft wird die UG folgendermaßen besteuert:

  • Körperschaftsteuer: 15 %
  • Abgeltungsteuer bei Gewinnausschüttung an Gesellschafter: 25 %
  • Vor-/ Umsatzsteuer: 19 % bzw. 7 % ermäßigt
  • Gewerbesteuer: abhängig vom lokalen Gewerbesteuerhebesatz
  • Lohnsteuer: Werden Mitarbeiter in der UG beschäftigt, müssen zusätzlich für jeden Mitarbeiter Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer gezahlt werden.

Sie können die Buchhaltung für die UG selber machen oder einen externen Dienstleister in Anspruch nehmen.

Quelle: https://www.firma.de/firmengruendung/die-ug-als-kapitalgesellschaft geladen am 15.11.2021

Steuern auf Trading-Geschäfte

Ende Dezember 2019 wurden – quasi versteckt in einem anderen zu verabschiedenden Gesetz – wichtige Änderungen vorgenommen, wie steuerpflichtige Kapitalerträge zu berechnen sind.

Die Steuerrechtsänderung von Ende 2019 hat folgende wesentliche Komponenten:

  1. Totalverluste (aller Art) dürfen nur noch bis maximal 20 TSD EUR pro Jahr mit Kapitalerträgen verrechnet werden.
    Dazu muss man sagen, dass davor Totalverluste gar nicht anerkannt wurden, oder besser gesagt, es wurde immer eine Transaktion (Veräußerungsgeschäft) verlangt. Das wertlose Ausbuchen genügte den Ansprüchen des Gesetzes nicht. Dies wurde jedoch vom BFH kassiert. Der Bundesfinanzhof verlangte, dass Totalverluste anerkannt werden müssen, auch wenn keine Veräußerung vorliegt. Die Konsequenz war: Totalverluste werden nun explizit im Gesetz als steuerlich relevant anerkannt – aber gleichzeitig gedeckelt auf 20 TSD EUR pro Jahr! Der Rest muss vorgetragen werden, in der Hoffnung einer Verrechnung in den kommenden Jahren. Eine vernünftige Begründung der Deckelung sucht man vergebens.

     
  2. Verluste aus Termingeschäften dürfen nur noch bis maximal 20 TSD EUR pro Jahr mit Gewinnen verrechnet werden – und zwar nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften! 
    Hier liegt also eine doppelte Verschlechterung vor. Zuvor flossen Verluste aus Termingeschäften in den Verlusttopf „Sonstige” und konnten mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden. Diese Möglichkeit fällt nun weg. Der „Knaller” an der Regelung ist aber, dass Verlustgeschäfte nur begrenzt verrechnet werden dürfen – pro Jahr 20 TSD EUR – während selbstverständlich jede Gewinntransaktion der Besteuerung unterliegt. Das Ergebnis: Man muss je nach Einzelfall sogar Steuern zahlen, obwohl tatsächlich Verluste angefallen sind! Stellen Sie sich als Beispiel vor, Sie machen in einem Jahr 10 Transaktionen. Je 5 mit insgesamt 100 TSD EUR Gewinn und Verlust. Dann haben Sie zwar netto weder Gewinn noch Verlust gemacht, müssen aber 80 TSD EUR versteuern, weil die Verlusttransaktionen in einem Jahr nur bis 20 TSD EUR verrechnet werden! 

     
  3. Totalverluste und Verluste aus Termingeschäften werden nicht mehr von den Banken bei der Abgeltungsteuer berücksichtigt. 
    Während bei jeder Gewinntransaktion sofort Abgeltungsteuer abgeführt werden muss, muss der Steuerpflichtige die Veranlagung abwarten, um dann die Verluste (begrenzt) geltend machen zu können. Abgesehen davon, dass dies zunächst Liquidität kostet, ist damit auch ein wichtiger Aspekt der Abgeltungsteuer verloren – nämlich, dass man eben nichts in der Steuererklärung angeben muss.  

Es gibt folgende steuerliche Nachteile gegenüber dem Trading mit Zertifikaten und Optionsscheinen, die man berücksichtigen muss:

  1. Verluste aus Termingeschäften können nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden.
  2. Die innerjährige Verlustverrechnung ist auf 20 TSD EUR beschränkt.
  3. Der nach Verrechnung verbleibende Verlust kann zwar zeitlich und in der Höhe unbegrenzt vorgetragen werden, aber pro Jahr können aus dem Verlustvortrag nur 20 TSD EUR genutzt werden.
  4. Das Verrechnen der Verluste mit den Gewinnen kann nur im Rahmen der Veranlagung erfolgen; man muss also zwingend die Kapitaleinkünfte in die Steuererklärung packen. Das bedeutet auch: Bei einem Broker mit Sitz in Deutschland verliert man zwar nach jedem Gewinntrade Liquidität, kann aber die Verluste erst nach dem Tradingjahr geltend machen und dies eben auch nur begrenzt.

Was können CFD- und Eurex-Trader nun tun?

Es kommt stark auf die eigenen Tradingschwerpunkte, die Tradingfrequenz und das Volumen an, ob und wie stark man betroffen ist. Wer z. B. bisher schon nur CFDs gehandelt hat, ist von Punkt 1 nicht betroffen. Wer sein Konto im Ausland hat, für den ist zudem Punkt 4 nichts Neues. Wer bisher pro Jahr an kumulierten Verlusttrades unter 20 TSD EUR blieb (und wem dies auch künftig gelingt), ist ebenfalls nicht betroffen. Nach Angaben der führenden CFD-Broker ist dies bei der großen Mehrheit der Kunden so.

Einige Empfehlungen für Trader  – so handeln Sie weiter CFDs ! 

  1. Immer im Blick haben, wie viele kumulierte Verluste (vor Saldierung mit Gewinnen!) in einem Jahr bisher aufgelaufen sind. Ab 20 TSD EUR kumulierter Verlusttrades sollte man darüber nachdenken, ab dem Zeitpunkt in dem Jahr das Trading mit Termingeschäften sein zu lassen.
  2. Am besten wählt man einen (seriösen!) Broker im Ausland, dann fließt keine Liquidität nach Gewinntrades ab.
  3. Heavy Trader werden es nie schaffen, unter den genannten Verlustgrenzen zu bleiben. Diese können über die Gründung einer kleinen Kapitalgesellschaft (UG, GmbH) nachdenken und in dieser traden. Die genannten Regelungen gelten nämlich nur für den privaten Bereich, also für die Abgeltungsteuer. Es droht zwar erhöhter organisatorischer Aufwand und auf den ersten Blick eine höhere Steuerbelastung als im Abgeltungsteuer-Regime. Aber dafür kann man auch Kosten in die Gesellschaft packen (übrigens auch Abo-Kosten für Trading-Services!) und man kann alles wie gewohnt verrechnen. Dazu sollte man sich unbedingt steuerlich beraten lassen!

Quelle: https://mailchi.mp/boerse-go/der-steuerhammer-fuer-anleger geladen am 15.11.2021

Abgeltungsteuer

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Eine Abgeltungsteuer im weiteren Sinne ist eine Quellensteuer, durch die der Steuerabzug bei der auszahlenden Stelle abgegolten ist und daher eine gesonderte Veranlagung des Leistungsempfängers mit Anwendung des individuellen Steuersatzes überflüssig macht. Die bekannteste Form sind bestimmte Anwendungen der Kapitalertragsteuer, welche auch, soweit eine Abgeltungswirkung eintritt, teilweise synonym als Abgeltungsteuer bezeichnet wird. Auch bestimmte Erhebungsformen für beschränkt Steuerpflichtige (z. B. bei inländischen Einkünften von ausländischen Künstlern, Sportlern oder Aufsichtsräten) sind als Abgeltungsteuern ausgestaltet. Weniger gebräuchlich, wenn auch korrekt, ist die Bezeichnung der Lohnsteuer als Abgeltungsteuer, wenn eine Veranlagung (durch die Abgabe einer Jahressteuererklärung) nicht vonnöten ist.

Quelle: Seite „Abgeltungsteuer“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 11. Mai 2021, 18:22 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Abgeltungsteuer&oldid=211853648 (Abgerufen: 15. November 2021, 19:36 UTC)

Kapitalertragsteuer (Deutschland)

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Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist in Deutschland eine Erhebungsform der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Als Quellensteuer wird sie vom Schuldner der Kapitalerträge oder von der auszahlenden Stelle (z. B. Kreditinstitut) für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Zusammen mit der Einführung des Gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen hat sie seit dem 1. Januar 2009 auch bei Privatanlegern für bestimmte Kapitaleinkünfte grundsätzlich abgeltende Wirkung (Abgeltungsteuer). Entsprechend wird die Kapitalertragsteuer, soweit eine Abgeltungswirkung eintritt, in Deutschland auch teilweise synonym als Abgeltungsteuer bezeichnet. Vor diesem Zeitpunkt hatte sie diese abgeltende Wirkung nur bei (zum Beispiel rein ausländischen) Körperschaften in speziellen Fällen.

In zahlreichen Ausnahmefällen entfällt die Abgeltungswirkung der KapESt. Sie wird dann bei der Steuerveranlagung wie eine Steuervorauszahlung behandelt.

Quelle: Seite „Kapitalertragsteuer (Deutschland)“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 20. August 2021, 10:19 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kapitalertragsteuer_(Deutschland)&oldid=214907708 (Abgerufen: 15. November 2021, 19:36 UTC)

Vorstellung Firma Schmitt Trading Ltd

Schmitt Trading Ltd ist eine internationale Software-Firma und entwickelt Handelsroboter.

Diese Handelsroboter werden auftragsspezifisch genau nach den Vorgaben des Kunden programmiert, getestet und ausgeliefert.

Änderungen am fertigen Produkt sind jederzeit möglich und werden kostengünstig als Update abgerechnet.

Seit Mitte 2019 ist es auch möglich, die von Schmitt Trading Ltd entwickelten Handelsroboter zu mieten.

Kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail, wenn Sie Details, Preise und Konditionen anfragen möchten.

Wir freuen uns auf Sie!

Vorstellung des Firmeninhabers

Ich beschäftige mich seit 2006 mit der Börse und trade nebenberuflich seit 2007. Seit Oktober 2018 entwickle ich automatische Handelssysteme, die ich über die Firma Schmitt Trading Ltd an Kunden vermiete oder verkaufe.

Hintergrund

Seit Mitte 2006 beschäftigte ich mich mit Investmentanteilen als Anlageform und ich begann, über einen Fondssparplan Wertpapiere zu kaufen.

Im Februar 2007 ahnte ich, dass die langjährige Hausse zu Ende gehen könnte und stieß alle Fondsanteile mit Gewinn ab. Der erste Minicrash am Aktienmarkt kam am 27.02.2007 – genau eine Woche, nachdem ich alles verkauft hatte.

In der Zwischenzeit hatte ich mein erstes Trading-Konto bei CMC Markets eröffnet, einen CFD-Newsletter als Anleitung bestellt und begonnen, direkt an der Börse zu handeln.

An meinem zweiten Handelstag erlebte ich dann den Minicrash vom 27.02.2007 und war mit 20 DAX CFDs short. Somit hätte ich mein Kapital von 1000 Euro in 8 Stunden auf 2000 Euro verdoppelt, wenn ich die Position abends glattgestellt hätte.

Am nächsten Morgen erhielt ich dann meinen ersten Margin Call und die Positionen wurden über den Stop mit Verlust glattgestellt.

Ich handelte weiter aus dem Bauch heraus und wurde am 26.04.2007 liquidiert. Das Jahr 2007 endete mit einem Nettoverlust von 1000 Euro.

Anfang 2008 ahnte ich, dass nun der große Crash beginnen würde. Also verkaufte ich bei einem Kontostand von 28,55 Euro ein DAX-CFD bei GCI Trading. Der Crash begann und ich stellte die Position mit 230 Punkten bzw. 1150 Euro Gewinn glatt. Hätte ich die Position bis Oktober gehalten, wäre daraus ein Gewinn von 20000 Euro entstanden. Hätte ich anstatt 28,55 Euro 1000 Euro investiert und 10 CFDs verkauft, hätte ich 2008 mit einem Rohgewinn von 200.000 Euro abgeschlossen. So blieb nur viel Hin und Her, Overtrading und ein Nettoverlust von 1000 Euro.

Zum Jahreswechsel 2008/2009 reifte dann der Entschluss, CFD-Trading professionell zu betreiben, um dadurch finanziell unabhängig zu werden.

Seite Handelsroboter aktualisiert

Schmitt Trading Ltd hat am 19.10.2021, 18.45 MESZ eine neue Webiste Trading Robots veröffentlicht.

Gerne würden wir Sie in den kommenden Wochen auf dem Laufenden halten. Bitte registrieren Sie sich bei WordPress.com und folgen Sie unserer Website! Sie können uns auch gerne auf Twitter folgen.

Lesen Sie mehr über Schmitt Trading Ltd im Abschnitt Introduction of Schmitt Trading Ltd.

Lesen Sie mehr über den Inhaber von Schmitt Trading Ltd im Abschnitt Introduction of the Company Owner.

Gerne zeigen wir auf unserer Website, wie sich durch den Einsatz automatischer Handelroboter ein passives Einkommen erzielen lässt.

Alle Beiträge werden auf Englisch veröffentlicht: https://schmitt-business.com/robots

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Installation einer Photovoltaikanlage mit 23,3 kWp

Wir betrachten die Installation einer Solaranlage als eine Investition, die durch Stromerzeugung zu einem passiven Einkommen beiträgt. Dabei rechnen wir nur mit den eingesparten Stromkosten, nicht mit einer Vergütung für Stromeinspeisung ins Netz.

Mit der Photovoltaikanlage schichten wir Sichteinlagen oder Spareinlagen bei der Bank in einen realen Sachwert um, der unser Eigentum ist und sich in unserem Besitz befindet.

Bei dem Guthaben auf einer Bank handelt es sich um ein Zahlungsversprechen, das im schlimmsten Fall gebrochen werden kann. Kommt es zu einer großen Versorgungskrise oder einem Bankrun, wird Guthaben nur teilweise oder gar nicht mehr ausgezahlt.

Die folgenden Berechnungen beruhen auf den Verbrauchszahlen 2019/2020 und den Angebotspreisen für Solarmodule 2021.

Berechnung für eine 23,3 kWp Photovoltaikanlage:

Kosten: 22 165 € netto, d.h. 26 400 € brutto ohne Speicher
Jahresertrag 23 300 kWh
Direktverbrauch laut Berater nur ein Drittel, also 7 800 kWh.

Die detaillierte Tabelle aller Stromkosten befindet sich hier: https://schmitt-trading.com/finanzen/sachwerte/immobilien/selbstgenutzte-wohnimmobilie/gebaudeheizung/warmepumpenheizung/#Reale_Stromkosten

Haushaltsstrom ET €/kWh netto excl. EEG etc. (Tarif 700): 0,15303

Heizstrom HT €/kWh netto excl. EEG etc. (Tarif 730): 0,11889

Heizstrom NT €/kWh netto excl. EEG etc. (Tarif 732): 0,10256

Mittlerer Netto-Strompreis: 0,12482

Wenn wir nur 7 800 kWh direkt verbrauchen können, müssen wir 3 000 kWh vom Stromversorger einkaufen.

Wenn es dort nur einen Einheitstarif gibt – weil der Wärmepumpentarif der Stadtwerke würde ja dann wegfallen – muss der Preis unter 12 Cent / kWh netto liegen.

Selbst bei 10 Ct. hätten wir noch netto Stromkosten von 300 € netto plus Umlagen, Steuern etc.

Mittlerer Bruttostrompreis Stadtwerke 2019 war 28 Ct., d.h. 840 € für 3 000 kWh.

Gesamtkosten Strom 2019 waren 2 896 €. Ersparnis durch die PV-Anlage 2 056 €, d.h. 70 %.

Amortisation nach 12 Jahren.

New Robot System first Trade

The new Stock Market Robot System 7.06 made its first trade in the NZD/JPY chart.

Dow Jones will follow in the next hours.

Do not miss the chance to watch the trading performance live on our website.

The Stock Market Robot System 7.06 includes seven trading robots (Expert Advisor), which buy and sell on behalf of the customer:

0.1 Schmitti4 with 1 point = 1 €

0.1 EURUSDCCH4 with 1 point = 1 €

0.1 EURUSDCCH1 with 1 point = 1 €

0.1 GBPUSDCCH1 with 1 point = 1 €

1 DOWCCH1 with 1 point = 1 €

0.1 USDJPYCCH1 with 1 point = 1 €

0.1 NZDJPYCCH1 with 1 point = 1

Criteria:

  • Highest yield, e.g. DOWCCH1
  • Lowest drawdown, e.g. EURUSDCCH4
  • Highest safety: all robots with Friday Close

Schmitt Trading Ltd rents such trading robots to investors who want to achieve a high yield with a passive investment.

Testing period: 01.01.2020 – 31.10.2021

Initial deposit: 14 000

Total Net Profit: 18 310

Balance drawdown maximal: 1 874 (13.39 %)

This image has an empty alt attribute; its file name is Diagram_stock_market_robot_system_7_06_en-1024x573.jpg
Yield curve Stock Market Robot System 7.06

Estimated yearly return SMRS 7.06:

Initial deposit: 14 000

Total Net Profit: 9 987

Yearly return: 71.33 %

Our Stock Market Robot System is a limited rental offer which can only be ordered from Schmitt Trading Ltd. The offer consists of a server slot, the trading software and the trading robots.

The minimum investment amount is 14 000 €. The rent is 350 € per month.

This offer is aimed at people who manage their finances themselves and successfully generate considerable sums.

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